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Geschichte der Verkehrspolizei

Senftenträger um 1750

Die Geschichte der Verkehrspolizei ist eng mit der Geschichte der Stadt Dresden verbunden. Begnügte man sich ab 1559 noch damit, Verbote über das Herumlaufen von Schweinen, Gänsen und anderem Getier auf den Gassen zu erlassen, wurde

ab Mai 1705 die erste "Senften und Porte-Chaisen-Verordnung" notwendig. Im Oktober 1716 sah sich seine Majestät veranlasst, eine Verordnung wegen "zu schnellen Fahrens und Jagens in Gassen" zu erlassen. Diese wurde am 17. April 1728 dahingehend erweitert, dass zu Fuß gehende auszuweichen haben, wenn sie Reitende oder Fahrende sehen. Sänftenträger und Lastwagen haben beim Begegnen rechter Hand zu verbleiben. Die Überwachung all dieser Vorschriften wurde Aufgabe der Polizei-Oficianten. Durch Erlass des Reichsministers des Inneren wurde die Polizei am 01.04.1906 mit der Unfallaufnahme und der Statistik zum Betrieb von Kraftfahrzeugen sowie einer Statistik über Verkehrsunfälle beauftragt.

Die Verkehrspolizei 1925 vor dem Polizeipräsidium Schießgasse

Die steigenden Zulassungszahlen von Kraftfahrzeugen, steigende Verstöße und steigende Unfallzahlen nach dem ersten Weltkrieg veranlassten das Polizeipräsidium Dresden, neue Verkehrsvorschriften zu erlassen.

Da auch durch diese die negative Unfallentwicklung nicht gestoppt werden konnte, entschloss sich die Polizeiführung zum Ende des Jahres 1924, eine Verkehrspolizei zu gründen. Diese war im Frühjahr 1925 arbeitsbereit und nahm den Verkehrsdienst auf. Sie wurde mit der Verkehrsregulierung, seit Erlass vom 17. September 1913 Aufgabe der Gendarmerieposten, der Verkehrsüberwachung und der Verkehrskontrolle beauftragt. Die Polizeibeamten der Verkehrspolizei trugen im Dienst einen grünen Uniformrock mit dunkler Schirmmütze, in den Sommermonaten eine weiße Schirmmütze, später den Tschako. Bestandteil des Uniformrockes war eine hellgrüne Armbinde mit der goldenen Aufschrift "Verkehrspolizei". Im Jahr 1926 gehörten 46 Beamte, davon ein Polizeihauptmann, ein Polizeileutnant und 44 Polizeiober- bzw. Polizeihauptwachtmeister zur Verkehrspolizei.

Die Frauen der Verkehrspolizei nach 1945

Auf Befehl des sowjetischen Militärkommandanten wurde im Mai 1945 eine neue, antifaschistische Polizei gegründet. Die Auswahl der Polizisten erfolgte dabei weniger nach fachlicher, sondern

nach politischer Gesinnung. Wert wurde dabei auf wöchentliche Politschulungen gelegt. Die Dienstzeit betrug 11 bis 13 Stunden, ohne einen freien Tag. Bestand die Verkehrspolizei anfangs aus den Unterabteilungen Zulassungsstelle, Führerscheinstelle und Reglungspolizei, kamen später noch die Verkehrsunfallbereitschaft, die Verkehrsüberwachung und Anfang Dezember die Abteilung Fahrschule dazu. Der am 04. Juli 1945 gegründete Winkdienst (Verkehrsregelung) bestand vorerst aus 20 Frauen mit einer Körpergröße von mindestens 1,65 m. Im Jahre 1946 betrug die Stärke des Winkdienstes 140 Mitarbeiter, ausschließlich Frauen ohne polizeiliche Vorbildung. Diese wurden vorrangig im Geben von Reglungszeichen, damals nach sowjetischem Vorbild mit Fähnchen, ausgebildet.

Zug des Verkehrsüberwachungsdienstes auf Motorrad

Zentrale Vorgaben des Innenministeriums der DDR veranlasste ab 1965 eine Strukturänderung innerhalb der Verkehrspolizei.

Die operative Verkehrspolizei (Überwachung und Regelung) bestand in dieser Zeit aus zwei Zügen Verkehrsüberwacher und einem Zug Verkehrsregler. Die administrative Verkehrspolizei aus den Abteilungen Unfalldienst, Verkehrserziehung, Fahrerlaubnisstelle, Zulassungsstelle sowie Verkehrsorganisation und -technik (untere Straßenverkehrsbehörde).  Die operative Verkehrspolizei erhielt, wie in den Bezirksstätten der DDR üblich, die Bezeichnung Verkehrsbereitschaft (VK/B).

Ablösung des letzten Reglers vom Schillerplatz

Diese Struktur der Verkehrspolizei bestand bis Mitte des Jahres 1990. Bestandteil der Aufgabenerfüllung war unter anderem die ständige oder zeitweise Besetzung von Knotenpunkten zur Verkehrsregelung. Der letzte ständige Regelungspunkt, der Schillerplatz in Dresden-Blasewitz, wurde am 06. Juni 1994 durch eine Lichtzeichenanlage ersetzt.

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Betreuungsbereich

Der Betreuungsbereich der Polizeidirektion umfasst die

  • Stadt Dresden

und die Landkreise

  • Meißen
  • Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Leiter

Polizeipräsident Lutz Rodig

Polizeipräsident Lutz Rodig