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Polizeiautos bekommen zusätzliche Signale

Polizeifahrzeug
(© SMI, Arvid Müller)

Landespolizeipräsident Rainer Kann hat am 26. Mai 2014 in Dresden die ergänzenden Polizeisignale „Flasher“ und „YELP“ freigegeben und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Landespolizeipräsident Rainer Kann: „Die zusätzlichen Signale „Flasher“ und ‚YELP‘ machen noch besser auf bevorstehende Kontrollen aufmerksam. Als Ergänzung zum bewährten Martinshorn erleichtern sie damit den Polizisten die tägliche Arbeit.“

Die neuen „Flasher“- und „YELP“-Signale kommen nur zum Einsatz, wenn ein Polizeifahrzeug den vorausfahrenden Fahrer anhalten will ohne ihn zu überholen. Reagiert der anzuhaltende Fahrer nicht auf den herkömmlichen Hinweis mit roter Leuchtschrift „Stop – Polizei“), dann können die Beamten nun mit einem roten Blitzlicht („Flasher“) und kurzem Einsatz einer Heulsirene („YELP“-Ton) die Aufmerksamkeit des Fahrers wecken. Verkehrsteilnehmern, die der Aufforderung nicht Folge leisten, droht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro.

Alle neuen Interaktiven Funkstreifenwagen sind bereits serienmäßig mit den neuen Signalen ausgerüstet. Blaulicht und das bekannte Martinshorn sind auch in Zukunft die Standardsignale der Polizei. Sie signalisieren „Einsatzfahrt! Freie Bahn schaffen!“.

Die sächsische Polizei bleibt damit auch „heimatlichen Klängen“ treu. Das Martinshorn wurde 1932 von der „Deutschen Signal-Instrumenten-Fabrik Max B. Martin“ in Markneukirchen im Vogtland entwickelt. Bis zum zweiten Weltkrieg wurden alle Signalhörner für deutsche Einsatzfahrzeuge in Sachsen produziert.

Der Bund passte die Straßenverkehrszulassungsordnung (§52 und §55 StVZO) mit Wirkung vom 01.08.2013 an, um „Flasher“ und „YELP“ einführen zu können. Wichtig ist, dass das Signal in der Öffentlichkeit bekannt ist und von den Verkehrsteilnehmern beachtet werden kann.