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Sicheres Feuerwerk zum Jahreswechsel

Sicheres Feuerwerk
(© Pixabay)

Zum Jahreswechsel wird auch hier in Sachsen üblicherweise mit Sekt angestoßen und der nächtliche Himmel mittels Pyrotechnik in bunte Farben getaucht. Sollte das Feuerwerk früher „böse Geister“ vertreiben, drückt es heute vor allem die Vorfreude auf das neue Jahr aus. Doch jedes Jahr wird diese Freude durch beschädigte Autos, zerstörte Briefkästen, durch Wohnungsbrände und leider auch durch Personenschäden getrübt.  Unsachgemäßer Gebrauch von Pyrotechnik kann weitreichende Folgen haben.
Eine Auswertung des Landeskriminalamtes Sachsen ergab, dass im Tatzeitraum Dezember 2015 und Januar 2016 insgesamt 995 Straftaten im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern registriert wurden. Das ist eine Zunahme um 83 Fälle zum vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Den Haupt-anteil bilden Straftaten der Sachbeschädigung mit 479 Fällen (Vorjahr: 542).

Leider ist die Anzahl von registrierten gefährlichen und schweren Körperverletzungen zum Jahreswechsel von 2015 zu 2016 mit 32 Fällen wieder sehr hoch. Im Vorjahr waren es 34 Fälle.

Dem Wunsch nach lauteren Knallkörpern und Feuerwerksbatterien mit immer brillanteren Effekten sind seit 2009 europaweit einheitliche gesetzliche Grenzen gesetzt. Für eine sichere und legale Verwendung von Feuerwerks-körpern ist nicht ihre Herkunft entscheidend, sondern einzig, ob diese Gegenstände, egal ob Tischfeuerwerk, Rakete oder Knaller, ein amtliches Prüfverfahren mit der Bezeichnung „Konformitätsbewertungsverfahren“ durchlaufen haben.

Ist dies geschehen und erfolgreich abgeschlossen, erfolgt eine deutlich lesbare CE-Kennzeichnung, deren markantester Bestandteil ein CE-Zeichen darstellt, wie es auch bei technischen Geräten Anwendung findet.

Wer hingegen nicht geprüfte Feuerwerkskörper, also ohne BAM- bzw. CE-Kennzeichnung verwendet, gefährdet nicht nur die Gesundheit und das Leben anderer, sondern vor allem sich selbst. Dabei sollte sich der
Hobbyfeuerwerker nicht von der geringen Größe der Artikel täuschen lassen. Aufgrund der enthaltenen Stoffgemische können selbst kleine Knallkörper von der Größe einer R6-Batterie eine verheerende Wirkung entfalten. Auch die im Internet und auf Straßenmärkten in unseren Nachbarländern angebotenen Kugel- und Zylinderbomben unterschiedlicher Größe bergen ein hohes Gefahrenpotential. Aus diesem Grund erfordert deren Verwendung nicht nur Fachwissen und eine spezielle Ausrüstung, sondern auch einen Erlaubnisschein nach dem Sprengstoffgesetz, quasi eine „Fahrerlaubnis“ für das Abbrennen von Feuerwerk.

Die Übergangsfrist für die altbekannte „BAM-Nummer“ endet am 4. Juli 2017. Feuerwerkskörper mit dieser alten Kennzeichnung dürfen also nach dem genannten Datum nicht mehr verwendet werden. Insofern sollten noch vorhandene Altbestände an Silvester 2016 endgültig verbraucht werden.

Ihre Polizei empfiehlt deshalb:

  •   Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die ausdrücklich zugelassen sind (BAM- oder CE-Kennzeichnung).
  •   Sollten Sie im europäischen Ausland Feuerwerkskörper erwerben wollen, so achten Sie bitte nicht nur auf das CE-Zeichen, sondern auch auf die „Feuerwerkskategorie“. In Deutschland dürfen Sie ohne eine Erlaubnis nur Gegenstände der Kategorien F1 und F2 verwenden. Für die, in den Nachbarländern erlaubnisfreie, Kategorie F3 benötigen Sie in Deutschland einen Erlaubnisschein! Wenn Sie sich nicht sicher sind, nehmen Sie vom Kauf Abstand und erwerben Sie ihr Silvesterfeuerwerk auf dem deutschen Markt! Sicherheit geht vor!
  •   Lesen Sie die auf der Verpackung oder den Feuerwerkskörpern angebrachten Gebrauchsanweisungen vor dem Abbrennen und halten Sie diese auch ein.
  •   Basteln Sie nicht an Feuerwerkskörpern herum und haben Sie diesbezüglich ein wachsames Auge auf ihre Kinder. Auch durch das Bündeln, Öffnen oder „Frisieren“ von Feuerwerk passieren jährlich Dutzende schwere Unfälle.
  •   Zünden Sie Artikel, die nur zur Verwendung im Freien bestimmt sind, weder in geschlossenen Räumen, noch in der Nähe offener Fenster.
  •   Ein Balkon ist grundsätzlich kein geeigneter Ort für die Verwendung von Feuerwerkskörpern, insbesondere nicht zum Starten von Raketen.
  •   Werfen Sie Feuerwerkskörper nie auf Personen, Tiere, Gebäude, Fahrzeuge oder brennbare Gegenstände.
  •   Finger weg von sogenannten „Blindgängern, halten Sie Abstand und versuchen Sie keinesfalls, diese Artikel erneut zu zünden!
      Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände! Das Mindestalter für Gegenstände der ungefährlichsten Kategorie F1 beträgt 12 Jahre.
  •   Schließen Sie beim Verlassen der Wohnung die Fenster.
  •   Möchten Sie ein eigenes, aber risikoarmes Silvesterfeuerwerk genießen, verwenden Sie Feuerwerksbatterien statt einzelner Knallkörper und Raketen, denn so müssen Sie zur Entzündung nur einmal an die Feuerwerksbatterie herantreten und können dann aus sicherer Entfernung eine Vielzahl von Effekten genießen – ein deutlicher Sicherheitsgewinn. Beachten Sie dabei, dass eine Vielzahl von Batterien ausklappbare Pappfüße haben, die die Standsicherheit erhöhen.
  •  Nutzen Sie die bei zahlreichen Sortimenten beigelegten Anzündmittel (sogenannte Anzündstäbchen) - diese funktionieren sicherer als ein flackerndes Streichholz.
  •  Starten Sie Silvesterraketen nur aus einer sicheren Vorrichtung heraus, z.B. einer leeren Flasche in einem Getränkekasten oder einem am Gartenzaun befestigten Kunststoffrohr. Beachten Sie, dass Teile der Rakete auch wieder zu Boden fallen (nicht nur der Leitstab) und dort Schäden hervorrufen können, für die Sie als Verursacher haften. Ein Großparkplatz verbietet sich somit als Abbrennplatz.