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Sicher unterwegs zur Schule und in der Freizeit

Ausgabe 2 der Info-Reihe

Sie werden so schnell groß, die lieben Kleinen - gestern noch an der Hand durch die Nachbarschaft gelaufen, heute schon alleine zum Freund, zur Schule oder zum Sport. Neue Freiheiten beinhalten auch neue Risiken. Dabei sind Entführungen von Kindern auf offener Straße Verbrechen, die statistisch gesehen sehr selten vorkommen. Wahrscheinlicher ist es, dass Kinder auf andere Kinder oder Jugendliche treffen, die drohen, stänkern, schubsen, prügeln und damit für das Wohl des Kindes gefährlich werden können.

Verhaltensregeln für unterwegs

Um Kindern Sicherheit zu geben und eigene Ängste abzubauen, sollten Eltern ihre Kinder gut darauf vorbereiten, allein zur Schule zu gehen bzw. in der Freizeit unterwegs zu sein.

Sprechen Sie mit Ihrem Kind Verhaltensregeln für den Schulweg und in der Freizeit ab. Berücksichtigen Sie dabei den Entwicklungsstand des Kindes und die individuellen Gegebenheiten Ihrer Familie.

  • Welchen Schulweg bzw. welchen Weg zu Freizeitaktivitäten soll das Kind benutzen? (Der kürzeste ist nicht immer der sicherste Weg.)
  • Wie kann das Kind die Eltern im Notfall erreichen?
  • An wen kann sich das Kind bei Vorkommnissen auf dem Schulweg oder in der Freizeit noch wenden? (z. B. an Einzelhandelsgeschäfte, Arztpraxen, Behörden oder persönliche Bekannte)
  • Wie soll sich das Kind verhalten, wenn es von einem Erwachsenen/Jugendlichen angesprochen wird?
  • Gibt es in der Nachbarschaft Kinder, mit denen das Kind gemeinsam zur Schule gehen kann? (Gruppen schützen)
  • Wie soll sich das Kind verhalten, wenn es bedrohliche Situationen wahrnimmt?

Nicht nur für schwierige Situationen auf dem Schulweg oder in der Freizeit gilt: Nehmen Sie sich jeden Tag ein paar Minuten Zeit, um mit Ihrem Kind die Erlebnisse des Tages zu besprechen - auch die negativen.


Im Notfall

  • Wenn ein Kind bedrängt wird, ist Wegrennen hin zu anderen Menschen bzw. in Geschäfte, Praxen, Schule etc. die beste Alternative für ein Kind, um sich Hilfe zu holen.
  • Ist das nicht möglich, dann ist dem Kind alles erlaubt, was dabei hilft, auf sich aufmerksam zu machen (schreien, kratzen, beißen, treten).
  • Wenn Ihr Kind von Unbekannten aufgefordert worden ist, mitzugehen oder mitzufahren oder Sie Zeuge einer Situation sind, in der ein Kind bedrängt wird, dann informieren Sie umgehend die Polizei!
  • Schreiten Sie ein, wenn ein Kind offensichtlich bedrängt wird, z. B. durch fragen, ob alles in Ordnung ist.
  • Beim Absetzen des Notrufes an die Polizei (110) sind eine möglichst genaue Beschreibung des Ortes, der Person, der Situation sowie gegebenenfalls des Fahrzeuges hilfreich.

Berücksichtigen Sie jedoch: Kinder sind Kinder und damit nie schuld, wenn sie – trotz Verhaltensregeln – in schwierige Situationen geraten.

Kinder, die in Notsituationen geraten, brauchen vor allem eines: Menschen, die wahrnehmen und handeln. Deshalb die Bitte: Achten Sie auf Ihre Umwelt, schauen Sie nicht weg, wenn Sie Zeuge von Situationen werden, in denen andere – insbesondere Kinder – in Not sind. Mehr Informationen zum Thema Zivilcourage: 


Das Informationsblatt zum Ausdrucken und Verteilen

Auf Anfrage erhalten Sie die hier angegebenen Informationen als PDF zum Ausdrucken in den folgenden Sprachen: Deutsch, englisch, arabisch und russisch. Die Dokumente können unter der folgenden E-Mail-Adresse angefragt werden: praevention.lka@polizei.sachsen.de 

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