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FAQ Parkplatzschäden

Was ist ein Parkplatzschaden?

Parkplatzschäden sind Schäden bei denen ein abfahrendes Auto ein noch parkendes rammt und beschädigt. 
Von einem Parkplatzschaden ist auch dann die Rede, wenn der Wind einen herrenlosen Einkaufswagen gegen ein parkendes Auto schleudert. In einem solchen Fall muss der Besitzer des Parkplatzes haften, denn er ist für deren Betriebssicherheit zuständig.
Auch bei der Ausfahrt von einem Parkplatz kann es zur Karambolage kommen. Daher gilt der altbewährte Grundsatz des Paragrafen 1 der Straßenverkehrsordnung, wo es heißt, stets gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme walten zu lassen.

Was kann ich als Geschädigter eines Parkplatzschadens tun?

Am besten ist es, den Schaden und die ganze Situation zu fotografieren, die Personalien und die Versicherungsverbindungen auszutauschen. Dann sollten Sie den Schaden der Haftpflichtversicherung des Gegners melden und auch die eigene Versicherungsgesellschaft von der Karambolage in Kenntnis setzen. Auch Ihr Unfallgegner wird so handeln, denn unschuldig fühlen sich meist beide.

Was ist bei einem Parkplatzschaden vom Verursacher zu beachten?

Die Schuldfrage ist klar, wenn ein parkendes Fahrzeug beschädigt wurde. Wer von dem Schaden weiß und dennoch einfach verschwindet, macht sich strafbar.
Also bitte warten. Wenn aber der Halter des beschädigten Fahrzeugs auch nach angemessener Zeit - das sind bei kleineren Schäden bis zu 30 Minuten - nicht auftaucht, dann lassen Sie das Kennzeichen ausrufen.