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Ausbildungsvoraussetzungen für Piloten, Flugtechniker und Operator

Eine fliegerische Grundausbildung ist Voraussetzung für die Verwendung als Pilot oder Flugtechniker bei der Polizeihubschrauberstaffel Sachsen.
Ihr Umfang und Inhalt richtet sich nach Bestimmungen über Lizenzierung von Piloten (Hubschrauber) gem. Verordnung (EU) Nr. 1178/2011.

Piloten der Polizeihubschrauberstaffel



Die Ausbildung erfolgt an Luftfahrerschulen des Bundes und der Länder, die vom Luftfahrt-Bundesamt dazu ausdrücklich berechtigt sind.

Die erworbene staatliche Fluglizenz für Berufshubschrauberführer und Flugtechniker wird jedoch um das tätigkeitsspezifische Lehrmodul "Polizeitaktisches Fliegen" ergänzt.

Hierbei handelt es sich zwar um einen nicht zulassungspflichtigen Bestandteil beim Erwerb der Fluglizenz, aber notwendigen Ausbildungsbestandteil für die spätere Arbeit im polizeilichen Flugdienst. 

Zudem wird bei der Polizeihubschrauberstaffel die Ausbildung zum Erwerb der Musterberechtigung als Pilot oder Flugtechniker auf den in Sachsen verwendeten Hubschraubermustern durchgeführt. Die jeweiligen Abschlussüberprüfungen nehmen anerkannte Sachverständige des Luftfahrt-Bundesamtes  bzw. Einweisungsberechtigte der Polizeihubschrauberstaffel vor.


Wenngleich sich die Ausbildung der Piloten und Flugtechniker der Polizeihubschrauberstaffel aus luftverkehrsrechtlicher Sicht nicht von anderen fliegerischen Ausbildungen in der Bundesrepublik Deutschland unter scheidet, so gibt es doch bei den Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung bei der sächsischen Polizei einige landesdienstrechtliche Besonderheiten.
 

Zulassungsvoraussetzungen für Hubschrauberführer sind:

 

  • Erfüllung der Voraussetzungen i.S. der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011; Teil FCL

 


Zulassungsvoraussetzungen für Flugtechniker sind: 
 
  • Erfüllung der Voraussetzungen i.S. der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011; Teil FCL

Zulassungvoraussetzungen für Operator:

  • Guter Abschluss der polizeilichen Laufbahnausbildung
  • Nach Möglichkeit Berufsabschluss in einem elektrotechnischen bzw. metallverarbeitenden Beruf
  • Kenntnisse im Umgang mit Datenverarbeitungssystemen
  • Gute Englisch-Kenntnisse
  • Bereitschaft zur kontinuierlichen Fortbildung
  • Teamfähigkeit

 

Der Operator hat dabei folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Bedienung des TV/FLIR- Systems im polizeilichen Flugdienst als Mitglied der fliegenden Besatzung eines Polizeihubschraubers
  • Dokumentation eigenständig festgestellter Straftaten bzw. einsatzrelevanter Delikte per Foto und Video,
  • Bearbeitung dieser aufgezeichneten Daten bis zur Abgabe an die zuständige Polizeidienststelle und
  • Vertretung seiner polizeilichen Maßnahmen vor Gericht.
  • Gemeinsam mit dem Flugtechniker führt der Operator erste polizeiliche Maßnahmen unmittelbar nach der Landung des Hubschraubers durch, wenn dieser als erstes Einsatzmittel am Ort eintrifft.
  • Abbau/Abbau des TV/FLIR - Systems an den jeweiligen Einsatzhubschrauber
  • Wartung, Pflege und Instandhaltung des TV/FLIR- Systems, sowie der Foto-, Video- und Polizeifunktechnik

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