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Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)

Inhalt

Die Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Hochschule der Sächsischen Polizei -FH-

Sächs. Polizeifachhochschulgesetz (SächsPolFHG) vom 24.05.94

§ 2   Aufgaben

  • Abs. 1
    Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst 
  • Abs. 3
    Anwendungsorientierte Forschung 
  • Abs. 4
    Fortbildung des gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienstes 
  • Abs. 5
    Fachtheoretische Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst, soweit sie in den Ländern stattfindet 
  • Abs. 6
    Zusammenarbeit mit vergleichbaren Hochschuleinrichtungen 
  • Abs. 7 
    Förderung der internationalen, insbesondere europäischen Zusammenarbeit mit entsprechenden polizeilichen Ausbildungseinrichtungen 
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Kontakt

  • Besucheradresse:
    Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
    Friedensstr. 120
    02929 Rothenburg/O.L.
  • Telefon:
    +49 35891 46-0
  • Telefax:
    +49 35891 46197
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