Hochschulgremien
Das Kuratorium (§ 14 SächsPolFHG)
- Staatsminister des Innern als Vorsitzender
- Landespolizeipräsident
- ein Vertreter des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
- Rektor
- je ein Vertreter des BPP und der LPS sowie ein Vertreter der übrigen dem SMI unmittelbar nach-geordneten Polizei-dienststellen
- ein Vertreter des hauptamtlichen Lehrpersonals
- ein Mitglied der Studentenvertretung
- drei Beamte des gehobenen Polizeivollzugsdienstes
- ein Vertreter der Stadt Rothenburg
- ein Vertreter der FHSV Meißen
- ein Vertreter des Polizeipersonalrates
- bis zu zwei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
Der Senat (§ 6 SächsPolFHG)
- Rektor als Vorsitzender
- Prorektor
- Kanzler
- die Leiter der Fachbereiche
- ein Vertreter des hauptamtlichen Lehrpersonals aus jedem Fachbereich
- zwei Lehrbeauftragte
- zwei Studenten aus jedem Studienjahrgang
Fachbereichsräte (§ 10 SächsPolFHG)
- Leiter des Fachbereichs als Vorsitzender
- das dem Fachbereich zugeordnete hauptamtliche Lehrpersonal
- ein Lehrbeauftragter
- jeweils ein Student aus jedem Studienjahrgang
Studentenvertretung (§15 SächsPolFHG)
Vertretung der Studenten
- im Senat
- in den Fachbereichsräten
Sonstige gesetzlich vorgesehene Gremien
- Örtlicher Personalrat
- Frauenbeauftragte
- Schwerbehindertenvertreter
- Sicherheitsbeauftragter

