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Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)

Inhalt

Hochschulgremien

Das Kuratorium (§ 14 SächsPolFHG)

  1. Staatsminister des Innern als Vorsitzender
  2. Landespolizeipräsident 
  3. ein Vertreter des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst 
  4. Rektor 
  5. je ein Vertreter des BPP und der LPS sowie ein Vertreter der übrigen dem SMI unmittelbar nach-geordneten Polizei-dienststellen 
  6. ein Vertreter des hauptamtlichen Lehrpersonals 
  7. ein Mitglied der Studentenvertretung  
  8. drei Beamte des gehobenen Polizeivollzugsdienstes 
  9. ein Vertreter der Stadt Rothenburg 
  10. ein Vertreter der FHSV Meißen
  11. ein Vertreter des Polizeipersonalrates
  12. bis zu zwei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
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Der Senat (§ 6 SächsPolFHG)

  1. Rektor als Vorsitzender
  2. Prorektor
  3. Kanzler
  4. die Leiter der Fachbereiche
  5. ein Vertreter des hauptamtlichen Lehrpersonals aus jedem Fachbereich
  6. zwei Lehrbeauftragte
  7. zwei Studenten aus jedem Studienjahrgang
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Fachbereichsräte (§ 10 SächsPolFHG)

  1. Leiter des Fachbereichs als Vorsitzender
  2. das dem Fachbereich zugeordnete hauptamtliche Lehrpersonal 
  3. ein Lehrbeauftragter
  4. jeweils ein Student aus jedem Studienjahrgang
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Studentenvertretung (§15 SächsPolFHG)

Vertretung der Studenten
  • im Senat
  • in den Fachbereichsräten
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Sonstige gesetzlich vorgesehene Gremien

  1. Örtlicher Personalrat
  2. Frauenbeauftragte 
  3. Schwerbehindertenvertreter 
  4. Sicherheitsbeauftragter
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Kontakt

  • Besucheradresse:
    Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
    Friedensstr. 120
    02929 Rothenburg/O.L.
  • Telefon:
    +49 35891 46-0
  • Telefax:
    +49 35891 46197
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