Fachbereich IV - Rechtswissenschaften -
- Staatslehre und Verfassungsrecht,
- Polizeirecht und allgemeines Verwaltungsrecht,
- Materielles und formelles Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht,
- Zivilrecht,
- Recht des öffentlichen Dienstes,
- Eingriffsrecht und
- Jugendkriminalität und Jugendstrafrecht (Wahlpflichtfach)
Übergreifendes Ziel dieser Studienfächer ist es, den Studenten jene rechtlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die für die Abwehr von Gefahren oder zur Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie bei der Bekämpfung von Straftaten und der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erforderlich sind.
Der künftige Polizei- oder Kriminalkommissar muss seine Entscheidungen gegenüber den Bürgern rechtsstaatlich richtig begründen und, orientiert am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, auch effizient durchführen können. Besondere Bedeutung wird dabei den Grundrechten der Bürger zugemessen, die er bei allen polizeilichen Entscheidungen zur Gefahrenabwehr sowie bei notwendigen strafprozessualen Ermittlungseingriffen maßgeblich zu beachten hat.


