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Polizeidirektion Leipzig

Inhalt

Geschichte der Leipziger Polizei

Nacherzählt und kommentiert von EKHK a. D. Gerd Müller

Vorgeschichtliche Bemerkungen

In Zusammenhang mit der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung seit Bestehen der Stadt Leipzig war das 'Bedürfnis' nach dem Instrumentarium 'Polizei' immer vorhanden. Die, wie in allen deutschen Staaten, vorhandene 'Lokalpolizei', war Zubehör der 'ordentlichen obrigkeitlichen Verwaltung' in dem ihr angewiesenen Bezirke.
Es gab bereits früher 'Einrichtungen', die Aufgaben im heutigen Sinne wahrnahmen. Dies waren z.B. Markthelfer, Stadtschreiber, Torwächter, Stadtknechte, Stadtsoldaten und Offiziere, Ratsdiener, Vögte und Deputierte des Rates.

So heißt es im Vorwort der 1841 herausgegebenen '...annoch gültigen wohlfahrtspolizeilichen Anordnungen':
"In Leipzig hat der Rath dasselbst unter dem Schutze der Landesverfassung seit Jahrhunderten die Localpolizei in ihrer weitesten Ausdehnung ausgeübt und war nur rücksichtlich der wenigen Jurisdiktion des königlichen Amts und der Universität daselbst gelegenen Grundstücke in Beziehung auf die Sicherheitspolizei beschränkt. Zu allen Zeiten aber hat sich der Stadtrat zu Leipzig das Zeugnis erworben und erhalten, die Polizei nach ihren vielseitigen Richtungen hin, auf eine eben so entsprechende, als humane Weise verwaltet zu haben, so dass selbst die oberste Regierungsbehörde, ...., dies anzuerkennen und auszusprechen nicht umhin konnte".

Die 'Missethäter' wurden in Arrestzellen untergebracht, die sich im Rathaus der Stadt Leipzig befanden. Die Rechtssprechung im Sinne von 'Kriminalgerichten' erfolgte seitens des Rates. Dazu hatte dieser eine Deputation bei der Universität Leipzig eingerichtet, die mit Doktoren der Rechte besetzt war. Zur Deputation gehörten auch sogenannte "Criminal-Richter".

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Kurzer Abriß

Die Leipziger Polizei musste viele Bewährungsproben überstehen und hatte es nie einfach. Kaum errichtet, drohte auch bald darauf wieder das Aus. Dazu aber später mehr, hier nur einige wenige Daten:

 01. Nov. 1810

Errichtung des Polizeiamtes und geführt vom Rat der Stadt Leipzig bis zum 16. Juli 1813.

 17. Juli 1813


Die bisher vom Magistrat verwaltete Kriminaljustiz und Sicherheits-polizei wird mit der des Polizeiamtes und der Universität ein "Königliches Polizeiamt"; nunmehr untersteht dieses der sächsischen Regierung.
12. März 1822


Ein Regulativ der Sächsischen Staatsregierung schreibt die weitere Eigenständigkeit der Polizei in der Stadt Leipzig fest. Das Polizeiamt trägt den Namen "Vereinigtes Kriminal- und Polizei-Amt der Stadt Leipzig".
 15. Sept. 1830

Einrichtung einer "kommissarischen Polizeibehörde für die Stadt Leipzig", nachdem durch die Bürgerschaft der Stadt die Polizei "verjagt" wurde.
 28. April 1841

Erhält die bisherige Sicherheitsbehörde den Namen "Polizeiamt der Stadt Leipzig"; Bekanntmachung dazu erfolgte am 15. Mai 1841.
 Sept. 1890


Das Polizeiamt zieht in ein eigenes Gebäude. Das Grundstück wurde durch die Stadt durch Kauf erworben und darauf ein Polizeigebäude errichtet. In diesem Gebäude befindet sich heute noch die Polizeidirektion.
 27. Juni 1927


Verstaatlichung der Polizei durch Gesetz über Änderung im Polizeiwesen; in Leipzig am 18. November 1922 förmlich vollzogen.Verstaatlichung bleibt seither bestehen, wenn auch in verschiedenen Gesellschaftsordnungen.
 1936




Die gesamte deutsche Polizei untersteht dem Reichsführer SS und Chef der Polizei Himmler. Damit verbunden war die Bildung einer Staatspolizeidienststelle in Leipzig, die dem Geheimen Staatspolizeiamt Berlin direkt unterstellt war. Die Kriminalpolizeistelle Leipzig, als eine von 5 Kriminalpolizeistellen in Sachsen, war der Kriminalpolizeileitstelle Dresden unterstellt.
 nach 1946


Bildung und Unterstellung des Kreisamtes bzw. späteren Volkspolizeikreisamtes (VPKA) unter das Bezirkspolizeipräsidium, später Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BdVP).
 4. Oktober 1990


Trägt die Dienststelle wieder die Bezeichnung Polizeidirektion (PD). In diese PD integriert wurde das ehemalige Volkspolizeiamt (zuständig bis 1990 für den Landkreis Leipzig) und das Volkspolizeikreisamt (zuständig für das Stadtgebiet Leipzig).

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Kurzer historischer Abriß - Leipziger Polizei vor 1810

Erst mit der Gründung von Städten im 11. und 12. Jahrhundert und nachdem sich in diesen das Zunftwesen ausgebildet hatte, traten 'polizeiliche Einrichtungen' hervor. So u. a. in Worms um 1495, Köln um 1512, Augsburg um 1530, Frankfurt um 1577. Also beschäftigt man sich mit der Einführung des allgemeinen Landfriedens in Deutschland mit den Gegenständen der Polizei. In Zusammenhang mit der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung seit Bestehen der Stadt Leipzig war das 'Bedürfnis' nach demInstrumentarium 'Polizei' immer vorhanden. Die, wie in allen deutschen Staaten vorhandene "Lokalpolizei", war Zubehör der "ordentlichen obrigkeitlichen Verwaltung" in dem ihr angewiesenen Bezirke.

So heißt es im Vorwort der 1841 herausgegebenen "... annoch gültigen wohlfahrtspolizei-
lichen Anordnungen":
"In Leipzig hat der Rath dasselbst unter dem Schutze der Landesverfassung seit Jahrhun-
derten die Localpolizei in ihrer weitesten Ausdehnung ausgeübt und war nur rücksichtlich
der wenigen Jurisdiktion des königlichen Amts und der Universität daselbst gelegenen
Grundstücke in Beziehung auf die Sicherheitspolizei beschränkt. Zu allen Zeiten aber hat
sich der Stadtrat zu Leipzig das Zeugnis erworben und erhalten, die Polizei nach ihren viel-
seitigen Richtungen hin, auf eine eben so entsprechende, als humane Weise verwaltet zu
haben, so daß selbst die oberste Regierungsbehörde, ...., dies anzuerkennen und auszu-
sprechen nicht umhin konnte".

Letztlich erschöpften sich die "Versuche, regulierend in das öffentliche Leben einzugreifen",
im Erlaß verschiedener Verbote und Verordnungen.

Aus den Jahren 1444 - 1446 stammt die älteste überlieferte feuer- und straßenpolizeiliche
Anordnung des Rates der Stadt Leipzig, 1454 wurde die 1. Polizeiordnung der Stadt er-
lassen.

Es gab bereits früher "Einrichtungen", die Aufgaben im heutigen polizeilichem Sinne (auch vollzugspolizeiliche Aufgaben) wahrnahmen. So gab es z.B. Markthelfer, Stadtschreiber,
Torwächter, Nachtwächter (um 1619 erstmalig erwähnt), Stadtknechte, Stadtsoldaten und
Offiziere, Rats- und Gerichtsdiener, Vögte, Ober- und Unterviertelsmeister sowie Deputierte
des Rates.

Ende der 90er Jahre des 16. Jahrhunderts muss es doch eine ganze Menge Probleme
gegeben haben, denn der Rat hielt es 1601 für nötig, in allen 4 Vierteln der Stadt, neben
den in diesen Vierteln bereits eingesetzten 'Ober- und Unterviertelsmeistern'" besondere
Rottmeister einzusetzen. Welche "Rotten" sollte ein Rottmeister führen, stellte sich natürlich
eine Frage?

Dazu wurde im Juli 1601 sinngemäß bekannt gemacht:
"13 Häuser bilden eine Rotte und wurden 'zu einer Rotte geschlagen'; Rottmeister waren
'verbunden, im Falle eines Auflaufs oder anderen Unfugs, z.B. Fenstereinwerfen, die 12
Mann, die zu einer Rotte gehörten, aufzufordern, dass sie gerüstet mit Gewehr den be-
drängten zu Hilfe eilten und die Rädelsführer zur Haft brachten".

Diese Organisation der waffenfähigen Bürger der Stadt Leipzig geschah zum Zwecke des
Selbstschutzes. 1609 wurden bei der Musterung der bewaffneten Leipziger Bürgerschaft
1 844 Mann gezählt.

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Gründung des Polizeiamtes Leipzig 1810

Als Folge der seit dem Jahre 1806 fortwährenden kriegerischen Ereignisse hatten sich die 'Geschäfte des sitzenden Rates übermäßig angehäuft und die Verwaltungsmaximen der damals übermächtigen französischen 'Gewalthaber in Sachen Sicherheitspolizei waren so umfangreich geworden, dass es nicht mehr anging, dass die "Polizei" vom gesamten 'Rathscollegio' zu verwalten war. Eine besondere Deputation war erforderlich.

Am 01. November 1810 erließ der Rat der Stadt Leipzig eine Verordnung zur Errichtung eines besonderen Polizeiamtes unter der unmittelbaren Aufsicht des "Sitzenden Rathes". Sitz des Polizeiamtes war das "Fischersche Haus im Salzgäßchen Nr. 406, 1. Etage" (Gebäude heute nicht mehr vorhanden).

Die beim Rat der Stadt bereits vorhandenen Expeditionen, wie Paß- und die (im Jahre 1804 errichtete) Gesinde-Expedition wurden Bestandteil des Amtes. Hinzu kamen weitere Bereiche, so dass insgesamt 7 Abteilungen vorhanden waren, um die "polizeilichen" Aufgaben in der Stadt zu erfüllen:

  • Central-Bureau,
  • Rügen-Expedition,
  • Criminalgericht,
  • Wohnungs- und Paß-Expedition,
  • Fremden-Bureau,
  • Logis-Expedition,
  • Gesinde-Expedition.

Das Polizeiamt hatte sowohl sicherheits- als auch wohlfahrtspolizeiliche Aufgaben zu erfüllen. Mit der Errichtungsverordnung wurde dem Polizeiamt übertragen, dass es 'Verzeichnisse aller bisherigen Einwohner aufnimmt, Register darüber fertigt und selbige durch Bemerkung der vorfallenden und anzuzeigenden Veränderungen fortwährend in Richtigkeit hält, die Meldungen aller ankommenden Fremden und die Gesuche am Consession zum Aufenthalt empfängt, prüft und nach Befinden die nöthigen Erlaubnisscheine ertheilt; die ersten Anzeigen in allen Sachen, welche begangene Verbrecher oder die Verfolgung ihrer Urheber betreffen, aufnimmt, Bettler, Vagabunden und andere verdächtige Personen so viel wie möglich entfernt oder unter Aufsicht hält und unschädlich zu machen sucht, die Gesuche um Erstattung öffentlicher Lustbarkeiten annimmt, die darauf gefassten Resolutionen bekannt macht und über deren Ausführung wacht, überhaupt alle zur Handhabung der Sicherheitspolizei gehörigen Geschäfte unmittelbar leitet und ausführt.'

An diese Polizeideputation wurden alle Geschäfte der Sicherheitspolizei gewiesen, bei denen es darauf ankam, 'durch wachende Aufsicht über verdächtige, die bürgerliche Ordnung störende Personen allgemeine Sicherheit zu erhalten, die öffentliche Ruhe zu schützen, Vergehungen vorzubeugen und die leichtere Entdeckung verübter Verbrechen und ihrer Urheben zu befördern'.

Die Verwaltung aller übrigen Zweige der gesamten Polizei verblieb dagegen beim 'sitzenden Rathe'.

Damit die Leipziger Bürger dieser Zeit das Anliegen richtig verstehen konnten, wurde unter dem 5. Dezember 1810 eine weitere Bekanntmachung, 'einige Gegenstände der Sicherheitspolizei in Leipzig betreffend' veröffentlicht. Darin bezieht man sich auf verschiedene ältere Ordnungen. Zum Beispiel der vom 2. Mai 1803, 'die Aufsicht über die Dienstboten betreffend', worin es heißt: "zu genauerer Aufsicht über die Dienstboten, ist nicht nur eine besondere Gesinde-Expedition auf hiesigen Rathause zwey Treppen hoch zu errichten, sondern auch folgendes anderweitig deshalb zu verordnen: Dienstboten, darunter auch die Markthelfer müssen sich nach der unter dem 16ten Nov. 1769 ergangenen Gesindeordnung ... verhalten".

Eine weitere, darin genannte Ordnung vom 16. Febr. 1810, regulierte das gesamte 'Meldewesen': 'Schwerpunkt wird auf die genaue Kenntnis sowohl von hiesigen beständigen als auch temporären Einwohnern, als auch ankommenden Fremden... gelegt'.

Mit der Errichtung des Polizeiamtes begann sich in Leipzig eine Polizei im modernen Sinne zu entwickeln. Der Anstoß zur Schaffung einer modernen Polizeiorganisation kam erst zu Anfang des 19. Jahrhunderts. Der damalige König Friedrich August von Sachsen war mit Frankreich verbündet, er schuf im Jahre 1809 in Sachsen eine Landgendarmerie nach französischem Muster.

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Leipziger Polizei : Wie begonnen, so zerronnen?

Bereits nach knapp 20 Jahren drohte das erste Aus für die Leipziger Polizei. Das Leipziger Polizeiwesen hatte sich seit 1810 ohne wesentliche Ereignisse entwickelt. Dies blieb auch nach 1822 noch der Fall, nachdem der offenbar liberale Mann, der Landesälteste der Oberlausitz, Polizeipräsident von Gersdorf, dieses Amt übernommen hatte. Das sollte sich aber ändern als diesen 1824 der Oberhofrichter von Ende ersetzte. Polizeipräsident von Ende war zugleich Regierungskommissar für die Universität Leipzig und hatte u.a. darüber zu wachen, 'dass keine demagogischen Umtriebe stattfanden'. Er fasste 'offenbar sein Amt sehr streng auf mit dem Erfolg, dass er es nach kurzer Zeit sowohl mit dem größten Teil der Einwohnerschaft, als auch mit den Studenten vollkommen verdorben hatte. Es sammelte sich bei der Bürgerschaft und den Studenten ein maßloser Hass gegen die Polizei an, der durch zahlreiche Übergriffe und Willkürakte der Polizeidiener immer neue Nahrung erhielt'. Die Unzufriedenheit in der Stadt Leipzig mit den herrschenden Zuständen machte sich zwischen dem 3. und 5. September 1830 gewaltsam Luft. Erste Forderungen nach Abdankung des Polizeipräsidenten sowie die Verminderung der Steuern, von der Bürgerschaft artikuliert, wurden im August bereits laut. Vergeben hat. Und am Abend des 2 September war es 'ein alter Brauch, durch Zerschmettern irdener Geschirre den Vorabend der Hochzeit zu feiern' (anm: wir sagen heute Polterabend dazu), der zu den ersten Tumulten führt. 'Die Polizei misshandelt einen Schmiedelehrling und ein sich bildender Demonstrationszug wendet sich gegen den höchsten greifbaren königlichen Beamten, den Oberhofrichter und Polizeipräsidenten Constantin von Ende, wirft ihm in seinem Haus in der Klostergasse Türen und Fenster ein und zerschlägt viele Straßenlaternen'.

Gleicher Vorgang wiederholt sich an den nachfolgenden Tagen. 'Bekanntmachungen des Rathes und des Polizeiamtes, die Gesellen und Lehrlinge abends nicht aus den Häusern zu lassen, verhallen wirkungslos'.

Schließlich werden am 4. September 1830 Polizei und Stadtsoldaten aus ihren Amtsräumen am Naschmarkt verjagt. Die königliche Regierung in Sachsen muss 1000 Soldaten entsenden, um der Sache Herr zu werden. Kriminal- und Polizeiamt gibt es dann vorerst nicht mehr. Es wird eine Sicherheitsbehörde unter Kommissar Müller eingesetzt, die nach reichlich einem Jahr wieder in die 'Obhut der Stadt Leipzig zurückgelangt'. Am 22. September 1830 erscheint im Leipziger Tageblatt dazu eine Bekanntmachung vom 21.09., aus der hervorgeht, dass der eingesetzte königliche Kommissar mehrere Polizeiexpedienten und -diener entlassen sowie die Wache der Polizeisoldaten aufgelöst hat. Gleichzeitig stellte man zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung 28 Bürger der Stadt Leipzig ein und 'vertraut allen hiesigen Einwohnern, dass sie diesen Dienern in ihren Dienstverrichtungen... Beistand leisten werden'.

Erst 1841 spricht man wieder von einem Polizeiamt der Stadt Leipzig.

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Kurzer geschichtlicher Abriß - Leipziger Polizei 1933-1945

Nachdem im Jahre 1925 die Verstaatlichung der Polizei gegriffen hatte und das Polizeipräsidium Leipzig nunmehr dem Freistaat Sachsen unterstand, veränderte sich nach der Machtübernahme Hitlers auch die Unterstellung des Polizeipräsidiums Leipzig.
Ab 1936 unterstand die gesamte Polizei dem Reichsführer SS und Chef der Polizei Heinrich Himmler. Grundlage dafür war der Erlass (Befehl) des Führers und Reichskanzlers über die Einsetzung eines Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern vom 17.6.1936. In dieser Funktion war Himmler dem Reichsminister des Innern persönlich und unmittelbar unterstellt. Ihm oblag die Leitung der Bearbeitung aller Polizeiangelegenheiten im Reichsministerium des Innern und er vertrat den Minister in dessen Abwesenheit. Verbunden damit war die 'einheitliche Zusammenfassung der polizeilichen Aufgaben im Reich'.

Damit verbunden war im April 1937 die Bildung einer Staatspolizeidienststelle und einer Kriminalpolizeistelle in Leipzig. Die Staatspolizeidienststelle war dem Geheimen Staatspolizeiamt Berlin direkt unterstellt war. Die Staatspolizeistelle Leipzig hatte die ortspolizeilichen Aufgaben für den Ort ihres Dienstsitzes zu erfüllen. Im Einzelfall war die Staatspolizeileitstelle (im Falle Leipzigs also Dresden) befugt, die sachliche Führung zu übernehmen.

Die Kriminalpolizeistelle Leipzig war der Kriminalpolizeileitstelle Dresden, als einer von 5 Kriminalpolizeistellen in Sachsen (Chemnitz, Dresden, Plauen und Zwickau waren die weiteren), unterstellt. Damit war diese Stelle zugleich wirtschaftlich an die Staatliche Polizeiverwaltung ihres Dienstsitzes angegliedert. Der Leiter der Kriminalpolizeistelle war zugleich Chef dieser Stelle. Ihm zur Seite stand ein Fachbeamter als dessen Vertreter, der als Leiter der Kriminalpolizeistelle bezeichnet wird und die Behörde leitet. Die Kreispolizeileitstelle hatte für den Ort ihres Dienstsitzes die ortspolizeilichen Aufgaben wahrzunehmen. Sie hatte die kriminalpolizeilichen Aufgaben zu erfüllen, die nicht durch die Ordnungspolizeibehörden und Kreispolizeibehörden erfüllt werden können".

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Kurzer geschichtlicher Abriß - Leipziger Polizei nach 1945

Teile Westsachsens waren 1945, obwohl nach dem Viermächteabkommen zur Sowjetischen Besatzungszone gehörend, noch von den amerikanischen Truppen besetzt. So auch die Stadt Leipzig und ihre nähere Umgebung. Der amerikanische Stadtkommandant setzte im April 1945 den bereits in der Weimarer Republik als Polizeipräsidenten in der Stadt Leipzig fungierenden Herrn Fleißner wieder als solchen ein. "Die Antifaschisten in der Stadt Leipzig waren gegen diesen Einsatz, da er früher im gleichen Amt Knüppelaktionen gegen die Arbeiterklasse kommandiert hatte" - haben sollte.
Im September 1945 wurde Fleißner durch andere Präsidenten ersetzt (zuerst Kurt Wagner und nach dem 30. Juli 1946 der Inspekteur der Polizei Bausch).
Mit der Übernahme der Region Leipzig durch die sowjetische Kommandantur, erhielt der Leipziger Polizeipräsident die Auflage, den Gesamtbestand der Angehörigen des Polizeiamtes aufzulisten und unverzüglich alle 'in der Nazipartei gewesenen Polizeibeamten und Zivilbeschäftigten zu entlassen'. Im Ergebnis dessen wurden im Juli 1945 noch 523 Polizeiangehörige - Beamte der Ordnungspolizei, der Kriminalpolizei und Angestellte anderer Abteilungen - entlassen. Bis Ende des Jahres 1945 wurden 511 Männer und Frauen eingestellt, von denen ein Großteil unter der amerikanischen Besatzung wegen ihrer antifaschistischen Haltung als "untauglich" für den Polizeidienst abgelehnt worden war".

Ein neueingestellter Polizist musste 1945 zuerst die Polizeifachschule besuchen, so war es zumindest im November 1945. Danach erfolgte das Praktikum in einem Polizeirevier. Diese Polizeifachschule befand sich im Leipziger Vorort Wiederitzsch, im Gebäudekomplex des heutigen Bundeswehrkrankenhauses in der Bahnhofstraße 86. Diese Schule wurde im Sommer 1946 aufgelöst. Auf dieser befanden sich insgesamt 150 Polizisten.

Unter dem Einfluss der sowjetischen Besatzungsmacht und dem Wirken Leipziger Antifaschisten, wurde in relativ kurzer Zeit der Personalbestand grundlegend erneuert und die wichtigsten Funktionen mit Vertretern der Arbeiterklasse besetzt. Damit wurden "neue soziale und politische Grundlagen für die polizeiliche Tätigkeit in Leipzig geschaffen".

Ab September 1945 zeigte sich die "Antifaschistische Polizei Leipzig" auf der Straße. Sie verfügte über 30 Pistolen, in der Reiterstaffel gab es 25 Säbel. Die Pistolen wurden durch die sowjetische Besatzungsmacht wegen "der außerordentlichen Gefahren bei der Bekämpfung von Verbrechen", erlaubt.

1946 erfolgte die Unterstellung des Kreisamtes, noch immer unter der Bezeichnung Polizeipräsidium Leipzig, bzw. späteren Volkspolizeikreisamtes (VPKA) unter das Bezirkspolizeipräsidium, später Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BdVP). Das Bezirkspolizeipräsidium wurde mit Verordnung der Landesverwaltung Sachsen vom 2. August 1946 errichtet. Der § 3 dieser Verordnung schreibt fest, dass im Bundesland Sachsen 5 Bezirke errichtet werden. Darunter war auch der Bezirk Leipzig. Der Leiter dieser Dienststelle nannte sich Bezirkspolizeipräsident .

Während des am 30. Juni 1946 durchgeführten Volksentscheids übernimmt das Polizeipräsidium Leipzig, im konkreten Fall die zum Präsidium gehörende Abteilung Paß- und Meldewesen die Aufgabe, die Abstimmungslisten herzustellen und auch als Räume für diesen Entscheid, die Diensträume der Polizeireviere zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltungsorgane der Stadt sahen sich dazu nicht in der Lage.

1949 wurde in den Dienststellen ein PK-Leiter, zugleich erster Stellvertreter des Dienststellenleiters, eingesetzt. (PK - Organ, d.h. Polit-Kultur-Organ).

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Die Leipziger 'Kriminalpolizei'

Bereits im Jahre 1822 wurde mit der Bezeichnung "Das vereinigte Kriminal- und Polizeiamt der Stadt Leipzig" hervorgehoben und deutlich gemacht, dass Verbrechen und Vergehen nach besonderen Grundsätzen untersucht werden müssen. Noch war dies jedoch eine besondere Aufgabe des Kriminalrichters. In dem in diesem Jahre, am 12. März 1822 erlassenen Regulativ für die Verwaltung der Polizei sowie der "Criminaljustiz in Leipzig ", heißt es u.a.:

 § 17

Alle Untersuchungen sind unter Autorität und Leitung des Criminalrichters, welcher die im Namen des vereinigten Criminalamtes zu erstattenden Berichte und zu erlassenen Ausfertigungen zu signieren und zu unterzeichnen hat, in dessen Behinderung aber von dem Vicecriminalrichter, dem in der Regel die Vernehmungen zu halten obliegt, den gesetzlichen Vorschriften gemäß zu führen...."

 § 18 Zu Vollstreckung der Anordnungen des vereinigten Criminalamts sind die Polizeiwachen mit zu verwenden, auch hat das vereinigte Criminalamt gehörige Aufsicht zu führen, dass die Criminalgefängnisse den gesetzlichen Vorschriften gemäß eingerichtet und unterhalten werden....

Bis zum Jahre 1884 gab es dafür keine besondere eigenständige Abteilung im Polizeiamt. Der Polizeidirektor Bretschneider richtete in diesem Jahr ein besonderes, unter der Leitung eines juristisch gebildeten Kommissars stehendes Kriminalkommissariat ein", heißt es in einem Artikel des Polizeipräsidenten Fleißner aus dem Jahre 1927. Da irrte sich Herr Fleißner ein wenig.

Im Jahre 1866 bereits gab das Polizeiamt der Stadt Leipzig eine Instruktion für die K-Sektion heraus. Im Auszug aus dem Nachtrag dieser Instruktion für die Polizei-Kommissare heißt es im

 § 1 Bildung einer Kriminal-Sektion, um den Maßregeln der Kriminalpolizei größere Wirksamkeit und Einheit zu verleihen...".
Die Entwicklung des speziellen "Kriminalkommissariats" und die besondere Bedeutung wurde anerkannt. Das honorierte im Jahre 1909 die Stadt Leipzig, indem sie 'in Anbetracht der Wichtigkeit einer gut funktionierenden Kriminalpolizei zur speziellen Leitung der Kriminalabteilung eine hervorgehobene Polizeirats-Stelle bewilligte'.
Diese Stelle wurde mit dem Landgerichtsrat Dix vom Landgericht Greiz besetzt, unter dessen Leitung die gesamte Kriminalabteilung reorganisiert wurde:

  • so wurden die Kriminalbeamten in Gruppen, nach den zu bearbeitenden verschiedenen Straftaten eingeteilt,
  • ferner wurde eine Spezialgruppe als Mordkommission eingesetzt, deren Mitglieder jährlich wechselten,
  • der Erkennungsdienst wurde bedeutend ausgebaut, verschiedene Spezialkarteien angelegt und das Fahndungswesen verbessert,
  • im Jahre 1911 wurde eine eigene Lichtbildanstalt eingerichtet,
  • das Verbrecheralbum wurde nach den Grundsätzen des 'photothekischen' Sammlungsverfahrens geordnet und schließlich wurde 'zur Belehrung der Kriminalbeamten und Schutzleute' ein Kriminalmuseum angelegt, in dem die verschiedenartigsten Einbrecherwerkzeuge und 'bei Verbrechen benutzte Gegenstände sowie zahlreiche Photographien von wissenswerten Tatbeständen gesammelt' wurden,
  • die Sittenpolizei wurde mit der Kriminalpolizei in enge Verbindung gebracht, um ein 'Hand-in-Hand-Arbeiten beider Polizeiwege' zu gewährleisten. Zur Betreuung sittlich gefährdeter Frauen und Mädchen wurden zwei Schwestern der inneren Mission als Polizeiassistentinnen angestellt.

Damit war die Kriminalpolizei entgültig als selbständige 'Diensteinheit' festgeschrieben. Mit dem Polizeiänderungsgesetz vom 27.06.1921 war der Weg frei, die bisher städtische Polizei an den Staat zu übernehmen. In Leipzig zog sich diese Übernahme bis März 1925 (!) hin.

Die Kriminalpolizei betreffend wurde im § 1 vermerkt:
"Kriminalpolizei ist für das ganze Gebiet des Freistaates Sachsen Angelegenheit des Staates. Die Kriminalpolizeibehörden werden, wenn möglich, in die staatliche Polizeibehörde eingegliedert."

Damit erfolgte die Unterstellung der Kriminalpolizei unter das Landesinnenministerium. Die Landeskriminalpolizei bestand danach aus sieben Brigaden am jeweiligen Sitz der sieben Landgerichte, also auch Leipzig, und ist "bei seinen Erörterungen innerhalb des Landes an keine örtlichen Zuständigkeitsgrenzen gebunden". Grundlage dafür war die Verordnung vom 9. Mai 1912. Im Zusammenhang mit der Übernahme der städtischen Ordnungs- und Verkehrspolizei an den Staat erfolgte die Umbenennung der bisherigen 'Sicherheitspolizei' in 'Schutzpolizei' und in Leipzig die Errichtung eines Kriminalamtes, unterstellt dem Landeskriminalamt Dresden.

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Die Bewaffnung der Leipziger Polizei um 1886

Die 1814 zusätzlich zu dem bereits angestellten Wachtmeister und 10 Polizeidiener (später unter der Bezeichnung Schutzmann) errichtete Polizeigarde trugen als Bewaffnung ein 0ber- und Untergewehr. Die nach den 1830iger Septemberunruhen zum Januar 1831 eingestellten Polizeidiener waren mit einem "spanischen Rohr mit weißem Knopf", auf dem sich die Dienstnummer des Inhabers verzeichnet war, bewaffnet. Der Rohrstock wurde 1874 bei der Polizei in Leipzig abgeschafft. An seine Stelle wurden Seitengewehre ausgegeben, die sich ebenfalls noch bis in die 30iger Jahre dieses Jahrhundert hinüberretteten, obwohl es sicher ein recht "unpraktisches Werkzeug" war.

1886 wurden die Leipziger Polizeibeamten erstmalig mit "richtigen Waffen" ausgerüstet. Dies mit der Begründung, dass (offensichtlich die kurzen Seitengewehre keinen ausreichenden Schutz boten)"der für Leipzig und seine Umgebung in Zusammenhang mit den "vorhandenen sozialistischen Elementen" genehmigte sog. kleine Belagerungszustand auf Grund § 28 Ziff. 3 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 an um ein weiteres Jahr verlängert (wurde)".

Diese Bewaffnung erfolgte mit Genehmigung des Königlichen Ministeriums des Innern, es wurde beschlossen, die hiesige (Leipziger) Schutzmannschaft nach und nach mit Revolvern auszurüsten. So wurden bereits 1886 100 Stück sechsläufige Revolver nach einem bei der Berliner Polizei bewährten Modell angeschafft und die Schutzmannschaft im "Gebrauche dieser Waffe eingeübt". 1887 wurden weitere 50 solcher Revolver "hinzugeschafft", "womit dem Bedürfniß vorläufig genügt ist".

Erwähnt sei dazu noch, dass unter dem 17. August 1886 , um dem Mißbrauch der Waffen vorzubeugen, ein besonderer Nachtrag zur Instruktion für die Schutzmannschaft, den Gebrauch der Schußwaffe betreffend, erlassen wurde, welcher "sich thunlichst an die für das königliche Gendarmeriscorps bestehende gleichartige Instruction anlehnt".

1912/13 wurde die Bewaffnung der Schutzleute modernisiert. Anstelle der seit 1886 vorhandenen Trommelrevolver wurden nach und nach "Dreyse-Pistolen" angeschafft.

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'Böse' Leipziger

Wie müssen sich wohl unsere Vorfahren verhalten haben, wenn die Stadt derartige Vorschriften erlassen musste:

 1719 wurde das nächtliche Umherlaufen in Nachtmütze, Schlafröcken u.a. ungewöhnlichen Habite' untersagt" - später wurde diese Vorschrift wegen Unzuträglichkeit wieder aufgehoben!
 1723 bestand die Strafe 'für unsittliche Frauenspersonen und deren Verführerinnen' darin, dass beide an einen Kotkarren befestigt wurden und diesen ziehen oder schieben mussten - auch diese Vorschrift wurde später wegen Unzuträglichkeit wieder aufgehoben.

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Polizeigebäude Dimitroffstraße

"Nachdem in der Zeit vom Oktober 1887 bis Juli 1888 die Baustelle freigelegt worden war, konnte im August 1888 mit der Bauausführung begonnen werden, so dass letztere den Zeitraum von etwa 2 Jahren in Anspruch genommen hat", heißt es im Bericht des Polizeidirektors Herrn Bretschneider an den Rat der Stadt Leipzig, im Jahre 1890.

Zum Polizeigebäude gehörte das Gefängnis mit 74 Arrestzellen.

Die Errichtung des Gebäudes erfolgte unter Leitung des Architekten Hugo Licht (zu dieser Zeit als Leiter des Hochbauamtes der Stadt Leipzig tätig) und kostete insgesamt 926.389 Mark und 88 Pfennige. Man hatte 17.812 Mark und 24 Pfennige eingespart.

Verwendet wurden:

  • zur Verblendung der Fassaden gelbe Ziegel von Kretschmann aus Borsdorf (dieser lieferte auch die glasierten Dachziegel für Mansarden und für das farbig eingedeckte Turmdach),
  • die übrigen Dachflächen sind mit glasierten Falzziegeln von Ludovici in Ludwigshafen und die untergeordneten Dachseiten mit Falzziegeln von Lübschütz in Wurzen,
  • die Sockel des Gebäudes wurde aus Beuchaer Diorit hergestellt, die übrigen Steinmetzarbeiten aus Gothaer Stein,
  • die teilweise geschliffenen und polierten Treppenstufen sind aus den Granitbrüchen von Flassa in Münchberg im Fichtelgebirge bezogen,
  • die kupferne Turmblume wurde von der Wurzener Bronzewarenfabrik Seifert bezogen.
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