Polizeireviere
Ab 01.01.2009 gilt die Neustrukturierung der Polizeireviere und -posten der sächsischen Polizei.
Mit der von der Sächsischen Staatsregierung getroffenen Entscheidung versieht die Polizei weiterhin in den bisherigen Liegenschaften in der Fläche ihren Dienst. Die Standorte der Polizeireviere und –posten bleiben erhalten.
Sowohl durch die Polizeireviere der Kategorie I ( Menü I) als auch durch die Polizeireviere der Kategorie II (Untermenü)) wird Streifendienst in den Zuständigkeitsbereichen ( auch der Polizeiposten ) gewährleistet. Dieser wird in den Revieren der Kategorie I geplant und geführt.
Zudem erfolgt eine Flexibilisierung des Personaleinsatzes bei den Polizeiposten. Dort kommt es zu veränderten Erreichbarkeitszeiten. Künftig werden nicht mehr alle Polizeiposten innerhalb der Arbeitstage einer Kalenderwoche besetzt sein, sondern in Abhängigkeit der jeweiligen Lage vor Ort zu individuell festzulegenden Präsenzzeiten. Diese können im Jahresverlauf auch Änderungen unterliegen, die mitgeteilt bzw. ausgewiesen werden.

