Öffentliche Bekanntmachung zu einem Fahrrad (16. Juni 2020)
Verwertung unanbringbarer Gegenstände gemäß § 983 BGB
Öffentliche Bekanntmachung
In dem vorbezeichneten Verfahren werden bei der Kriminalpolizeiinspektion Leipzig folgende Gegenstände verwahrt, die an Eigentümer und Berechtigte zurückzugeben wären. Der Eigentümer oder sonstige Berechtigte konnten bisher nicht ermittelt werden:
Lfd. Nr. 1 E-Bike, Kalkhoff Activity schwarz/blau,
Rahmennr. D4EBQxxx
Empfangsberechtigte Personen werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte an den Gegenständen innerhalb von sechs Wochen, gerechnet ab dem Tag des Aushangs dieser Bekanntmachung bei der
Polizeidirektion Leipzig
Kriminalpolizeiinspektion / Kommissariat 26
Hans-Driesch-Str. 1
04179 Leipzig
unter Angabe der genannten Vorgangsnummer geltend zu machen. Verstreicht diese Frist ohne Anmeldung, werden die Gegenstände nach Maßgabe der §§ 979 – 981 BGB verwertet.