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Öffentliche Bekanntmachung zu einem Fahrrad (16. Juni 2020)

Quelle: Polizei

Verwertung unanbringbarer Gegenstände gemäß § 983 BGB

Vorgangsnummer der Polizei:   2781/19/148310
 

Öffentliche Bekanntmachung


In dem vorbezeichneten Verfahren werden bei der Kriminalpolizeiinspektion Leipzig folgende Gegenstände verwahrt, die an Eigentümer und Berechtigte zurückzugeben wären. Der Eigentümer oder sonstige Berechtigte konnten bisher nicht ermittelt werden:


Lfd. Nr. 1     E-Bike, Kalkhoff Activity schwarz/blau,
                    Rahmennr. D4EBQxxx

                  
Empfangsberechtigte Personen werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte an den Gegenständen innerhalb von sechs Wochen, gerechnet ab dem Tag des Aushangs dieser Bekanntmachung bei der
 

Polizeidirektion Leipzig
Kriminalpolizeiinspektion / Kommissariat 26
Hans-Driesch-Str. 1
04179  Leipzig

 

unter Angabe der genannten Vorgangsnummer geltend zu machen. Verstreicht diese Frist ohne Anmeldung, werden die Gegenstände nach Maßgabe der §§ 979 – 981 BGB verwertet.


E-Bike Kalkhoff

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Leiter

Torsten Schultze

Polizeipräsident
Torsten Schultze

Betreuungsbereich

Der Betreuungsbereich der Polizeidirektion umfasst die

  • Stadt Leipzig

und die Landkreise

  • Nordsachsen und
  • Leipziger Land.