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Polizeieinsatz nach Versammlungsaufruf

Medieninformation: 078/2019
Verantwortlich: Thomas Geithner
Stand: 06.02.2019, 12:43 Uhr

Landeshauptstadt Dresden

Polizeieinsatz nach Versammlungsaufruf


Zeit:     05.02.2019, 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Ort:      Stadtgebiet Dresden

Die Dresdner Polizei sicherte gestern eine Versammlung unter dem Motto „Musik statt Martinshorn“ ab. Zu der Versammlung war zuvor im Internet aufgerufen worden, ohne sie jedoch bei der Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden anzuzeigen. Bereits in der Vorwoche gab es einen ähnlichen Aufruf zu einer ebenfalls nicht angezeigten Versammlung mit dem gleichen Hintergrund. In deren Verlauf waren durch Teilnehmer wiederholt andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt und gefährdet worden. 

Ab 16.45 Uhr waren daher gestern Einsatzkräfte der Dresdner Polizei im Bereich des Jorge-Gomondai-Platzes präsent. Sie sprachen die eintreffenden Teilnehmer an und erläuterten die rechtliche Einordnung als Versammlung. Solange sich kein Versammlungsleiter fand, wurde das polizeiliche Handeln vor Ort videografisch dokumentiert.

Polizeirat Gerald Baier, Polizeiführer: “Critical Mass Veranstaltungen bewerten wir nicht  per se als Versammlung. Erst durch das Hinzutreten einer konkreten politischen Forderung fallen sie in diese Kategorie. In dem Aufruf zu der gestrigen Veranstaltung wurde explizit auf die noch ausstehende Stadtratsentscheidung  Bezug genommen und die Errichtung eines Fahrradstreifens auf der Albertstraße gefordert. Damit ist genau eine solche konkrete politische Forderung hinzugekommen.“

Zwischenzeitlich hatten sich ca. 110 Teilnehmer an dem Platz eingefunden. Nachdem sich schließlich ein Teilnehmer als Versammlungsleiter zur Verfügung gestellt hatte, schlossen sich ihm ca. 80 Personen an. Gleichzeitig beendeten die Einsatzkräfte das Filmen der Einsatzmaßnahmen.

Gerald Baier: „Ich bin sehr froh, dass die deutliche Mehrheit der Teilnehmer den Versammlungscharakter anerkannten. Denn damit standen die 80 Personen unter dem Schutz des Versammlungsgesetzes. Dies bot uns überhaupt die Chance, die Sicherheit für alle Teilnehmer zu gewährleisten. Von daher wird auch unser zukünftiges Handeln immer von Kooperationsbereitschaft geprägt sein.“

Nicht auf das Versammlungsgesetz berufen konnten sich die ca. 30 Personen, die sich von Beginn an von der Versammlung abgespalten hatten. Sie lehnten das Kooperationsangebot der Dresdner Polizei und der Versammlungsbehörde ab und entfernten sich als Gruppe von der Versammlung.

Letztlich stellten Polizeibeamte von fünf Teilnehmern dieser Gruppierung die Personalien fest, da sie mehrfach als Gruppe fahrend festgestellt wurden und polizeiliche Ansprachen ignorierten. Ob sie sich strafrechtlich oder ordnungsrechtlich verantworten müssen, wird derzeit geprüft.

Das Fahren dieser Gruppierung wurde durch Einsatzkräfte mehrfach videografisch dokumentiert. (tg)

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