1. Navigation
  2. Inhalt
Inhalt

Diebstahl eines Kfz

Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Straftaten wie Diebstahl liegt bei der Polizei. Damit diese Kenntnis von der Straftat erlangen und entsprechend reagieren kann, ist es erforderlich, dass Sie eine Strafanzeige erstatten.

Die Anzeige eines Kfz-Diebstahls können Sie in der am nächsten gelegenen oder jeder anderen Polizeidienststelle Ihrer Wahl erstatten. Eine Anzeigenerstattung online ist ebenfalls möglich, wird jedoch nur bei kleineren bzw. einfach gelagerten Delikten (z. B. einfache Wegnahme, Sachbeschädigung), die beispielsweise keine zeitnahe Fahndung nach dem Diebesgut erfordern, empfohlen.

Mit der Anzeigenerstattung erhalten Sie eine Vorgangsnummer, welche Sie für Ihre Unterlagen und die Versicherung benötigen.

Woran Sie denken sollten ...

  • Die Polizei benötigt bei der Anzeigenaufnahme einige Unterlagen von Ihnen. Bitte bringen Sie zur Anzeigenerstattung Ihren Personalausweis und Eigentumsnachweise (Kaufverträge) oder eine Auflistung der Individualnummern der entwendeten Gegenstände mit.
  • Wichtig für die Anzeige sind Angaben zum möglichen Tathergang und zu Tatzeiten.
  • Denken Sie auch daran, eventuelle entwendete EC-, Kredit- oder Bankkarten etc. für den Zahlungsverkehr sperren zu lassen. Den Service der Kreditinstitute,den Sperr-Notruferreichen Sie unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 116 116. Hilfreich ist es, bei entwendeten Geld- oder Debitkarten, die im elektronischen Zahlungsverkehr verwendet werden, die Sperrung über das Zentrale Kassensystem des Einzelhandels zu veranlassen.

Wie geht es weiter?

  • Die Polizei prüft zunächst, ob Sofortmaßnahmen notwendig sind. In der Regel wird dies die Einleitung einer Fahndung sein.
  • Nachdem Sie die Strafanzeige erstattet haben, gelangt diese zu den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Kriminalpolizei, die sie bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft bearbeiten.
  • Sollten noch weitere Angaben von Ihnen benötigt werden, ist es möglich, dass Sie durch die Sachbearbeitenden kontaktiert werden. Ebenso können Sie (nochmals) vorgeladen werden.
  • Sollte Ihnen noch nachträglich etwas einfallen, was für die Bearbeitung der Anzeige von Bedeutung sein könnte, können Sie dies jederzeit – vorzugsweise schriftlich – ergänzen. Dies sollte immer unter Angabe der Vorgangsnummer erfolgen, um Ihre Ergänzungen zuordnen zu können. 
  • Auf diesem Wege erfahren Sie auch den Namen Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin bzw. Ihres zuständigen Sachbearbeiters sowie dessen Erreichbarkeit. Bei einer online erstatteten Strafanzeige können Sie weiterhin den aktuellen Bearbeitungsstand verfolgen.
    Die zuständige Staatsanwaltschaft informiert Sie in der Regel über den Ausgang des Verfahrens.