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Die Polizeidirektion Görlitz

Sächsische Sicherheitswachtq
(© Polizei Sachsen)

sucht für die Revierbereiche Bautzen, Görlitz, Hoyerswerda, Kamenz, Weißwasser und Zittau-Oberland neue Sicherheitswächterinnen und -wächter.
Sächsische Sicherheitswacht
(© Polizei Sachsen)

Neue Sicherheitswächter für die PD Görlitz gesucht!

Gesucht werden Interessierte, die sich als Angehörige der Sächsischen Sicherheitswacht engagieren möchten.

Für die Revierbereiche Bautzen, Görlitz, Hoyerswerda, Kamenz, Weißwasser und Zittau-Oberland werden männliche und weibliche Interessenten im Alter von 18 bis 60 Jahren gesucht. Sie sollten sich eine Streife in Fußgängerzonen, Park- und Kleingartenanlagen, Wohngebieten oder auf Spielplätzen zutrauen und darüber hinaus die Polizei bei der Absicherung von Veranstaltungen unterstützen. In erster Linie fungieren Sie als Ansprechpartner für die Mitbürgerinnen und Mitbürger vor Ort, können Befragungen oder bei Störungen auch Identitätsfeststellungen vornehmen sowie Platzverweise aussprechen.

Als Angehöriger der Sächsischen Sicherheitswacht sind Sie ehrenamtlich tätig und stehen zum Freistaat Sachsen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Der Tätigkeit geht eine etwa 50-stündige Ausbildung voraus, welche mit einem Abschlussgespräch beendet wird. Als Ausbildungsbeginn ist das 3. Quartal 2020 vorgesehen.

Im zuständigen Polizeirevier werden Sie unter Berücksichtigung der örtlichen und zeitlichen Schwerpunkte vorwiegend nachmittags, in den frühen Abendstunden sowie an Wochenenden und Feiertagen eingesetzt. Die Einsatzstunden, für welche Sie eine Aufwandsentschädigung erhalten, werden durch einen Dienstplan festgelegt und dürfen 40 Stunden pro Monat nicht überschreiten. Das Verwendungshöchstalter beträgt 67 Jahre.

Die Polizeidirektion Görlitz freut sich auf engagierte Bürgerinnen und Bürger, die einen guten Leumund besitzen, verantwortungsbewusst sind und im Zusammenwirken mit der Polizei das Sicherheitsgefühl der Mitmenschen in ihrer Stadt/Gemeinde verbessern möchten.

Ihre aussagefähigen Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 20. August 2020 unter Verwendung der zum Download bereitgestellten Dokumente an folgende Adresse:
 


Polizeidirektion Görlitz
Referat 1
Conrad-Schiedt-Straße 2
02826 Görlitz

Mail: ref1.pd-gr@polizei.sachsen.de 

Ihr Ansprechpartner:

Herr Polizeihauptkommissar Andreas Kintzel
Tel.-Nr. +49 3581 468-2119
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr


Häufig gestellte Fragen

Wie erhalte ich das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde?

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, erhalten interessierte Bewerberinnen und Bewerber nicht wie oft vermutet bei der Polizei, sondern über Ihr zuständiges Einwohnermeldeamt oder direkt über das Bundesamt für Justiz.

Alle Informationen zur Beantragung des Führungszeugnisses finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz oder unter folgendem Link: https://www.bundesjustizamt.de

 

Wann und in welchem Umfang wird die Ausbildung durchgeführt?

Die Ausbildung erstreckt sich über ca. drei Wochen und ist für den Monat November geplant. Der Ausbildungsort wird voraussichtlich das Fortbildungszentrum der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) am Standort in Bautzen sein.

Da die Polizeidirektion Görlitz bestrebt ist, die geeigneten Bewerberinnen und Bewerber gemeinsam auszubilden, findet die Ausbildung in den späten Nachmittagsstunden von ca. 17:00 bis 20:00 Uhr statt.

Die gesamte Ausbildung umfasst 50 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Dabei werden Sie in ausgewählte Rechtsgebiete eingewiesen, lernen die Aufgaben und den Dienstbetrieb der Polizei kennen und erhalten praktische Hinweise für Ihre künftige Tätigkeit.

Ist das Bestehen der Ausbildung durch krankheitsbedingten oder anderweitigen Ausfall während der Ausbildungsphase gefährdet?

Die Ausbildung wird mit einem Abschlussgespräch beendet. Die Durchführung obliegt einer Kommission, welche im Einzelfall prüft, ob die Teilnehmer zu diesem Gespräch zugelassen werden. Eine Wiederholung der Ausbildung ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Wann und wofür erhalte ich Aufwandsentschädigungen?

Für Aufwendungen, die im Rahmen der Ausbildung entstehen (z. B. Fahrtkosten), wird Ihnen bei erfolgreich absolvierter Ausbildung eine einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von 154,- Euro gezahlt.

Als ausgebildete Angehörige der Sächsischen Sicherheitswacht erhalten Sie für Ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 6,- Euro pro Stunde. Dies gilt auch bei Fortbildungsveranstaltungen.

Wie beantragte ich die Zahlung der genannten Aufwandsentschädigungen?

Die Beantragung zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen während der Ausbildung und für den zukünftigen Einsatz als Angehörige der Sächsischen Sicherheitswacht, erfolgt über die Polizeidirektion Görlitz im Benehmen mit dem Landesamt für Steuern und Finanzen.

Die dazu erforderlichen Formulare werden zu Beginn der Ausbildung durch die Teilnehmer ausgefüllt. Die Weiterbearbeitung erfolgt durch die Polizeidirektion Görlitz.

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Leiter

PP Manfred Weißbach

Polizeipräsident
Manfred Weißbach

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Der Betreuungsbereich der Polizeidirektion umfasst die Landkreise

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