Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden

Der Sächsische Landtag hat am 12. Juli 2000 ein Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden beschlossen. Am 1. November 2000 wurde die entsprechende Verordnung zur Durchführung erlassen.
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Gesetzestext (GefHundG) [Download,*.D-*/, 24.20 KB]
Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden

