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Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden

Kampfhunde
Der Sächsische Landtag hat am 12. Juli 2000 ein Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden beschlossen. Am 1. November 2000 wurde die entsprechende Verordnung zur Durchführung erlassen.

Folgende PDF-Dateien zu diesem Thema stehen für Sie zum Download bereit:

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