Jahrbuch PKS 2018

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden die von der Polizei bearbeiteten rechtswidrigen (Straf-) Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche registriert. Die bekanntgewordenen Fälle werden nach dem Tatortprinzip erfasst, d. h. unabhängig von den bearbeitenden Dienststellen und vom Wohnort der Tatverdächtigen. 

Lesetipp

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