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Information zu beabsichtigten Unterschwellenvergaben mit Binnenmarktrelevanz

Die Vergaberichtlinien der EU geben öffentlichen Auftraggebern eine Verpflichtung zur Sicherstellung angemessener Bekanntmachungen vor. Diese Transparenzpflicht dient den europarechtlichen Grundsätzen der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung im Rahmen des Wettbewerbes. Soweit diese Pflicht nicht förmliche Vergabeverfahren übernehmen, macht die Polizeidirektion Dresden beabsichtigte Vergaben mit möglicher Binnenmarktrelevanz auf dieser Seite bekannt. Es lädt Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten ein, sich am Wettbewerb zu beteiligen

Bekanntmachung

Die Polizeidirektion Dresden beabsichtigt als öffentlicher Auftraggeber im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung die nachfolgend näher beschriebene Leistung,

Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Hygieneartikel zu vergeben.

Beabsichtigter Zeitraum der Angebotsaufforderung:     18.09.2025

Es ist keine Interreg VA Vergabe.

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