PKS Jahrbuch 2017
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden die von der Polizei bearbeiteten rechtswidrigen (Straf-) Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche registriert. Die bekannt gewordenen Fälle werden nach dem Tatortprinzip erfasst, d. h. unabhängig von den bearbeitenden Dienststellen und vom Wohnort der Tatverdächtigen.