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Häusliche Gewalt

Jeder Mensch hat ein Recht auf Schutz vor jeglicher Gewalt durch andere. Dieses Recht besteht nicht nur im Verhältnis zu Freunden, Bekannten oder Fremden, sondern auch bei Gewaltanwendung durch ein Familienmitglied. Es gibt keinen "Innenbereich der Familie", der unabhängig von staatlichem Schutz wäre, und keine Freiräume für Gewaltausübung.

Rufen Sie die Polizei!

Werden Sie oder ein Familienmitglied Opfer von "Häuslicher Gewalt", dann rufen Sie - unter dem Notruf 110 - die Polizei. Diese hat die Möglichkeit, die gewalttätige Person der Wohnung zu verweisen und ihr das Betreten für bis zu zwei Wochen zu verbieten. Wenn Sie bzw. das Opfer einen Antrag bei Gericht stellt, verlängert sich der Zeitraum. Weitere Schutzanordnungen können bei Gericht beantragt werden.   

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Mehr Informationen zu diesem Präventionsthema

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Opferschutz

Polizist tröstet Betroffene

Hier finden Opfer und Angehörige Informationen zu Hilfsangeboten, Tipps und Verhaltenshinweise.

Lenkungsausschuss "Häusliche Gewalt" im Landespräventionsrat

Das Ziel der Arbeit des Lenkungsausschusses zur Bekämpfung "Häuslicher Gewalt" ist die Koordinierung der nachhaltigen Bekämpfung häuslicher Gewalt.