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Bundesweit erstmaliger Erfahrungsaustausch „Sicherheit in Museen und Kirchen“ im LKA Sachsen

Verantwortlich: Silke Specht
Stand: 07.04.2005, 09:00 Uhr


Experten für Sicherungstechnik und Beratung der Landeskriminalämter der Bundesländer, Vertreter des Bundeskriminalamtes, des Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenamtes Sachsen, der Jüdischen Gemeinde Dresden, der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, der Verwaltung Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen, der Stiftung Stadtmuseen Berlin sowie des Museum Security Network Rotterdam trafen sich am 4./5. April 2005 zu einem Erfahrungsaustausch zum Thema „Sicherheit in Museen und Kirchen“ im sächsischen Landeskriminalamt.

Im Mittelpunkt der bundesweit erstmaligen Zusammenkunft stand die Erörterung von allgemeingültigen Empfehlungen für baulich-technische Sicherungsmaßnahmen in Museen und Kirchen. Übereinstimmend stellten die Experten fest, dass das Finden eines vernünftigen Ausgleichs zwischen wachsendem Sicherheitsbedürfnis und der notwendigen Offenheit von Kirchen und Museen Hauptanliegen aller mit der Sicherung von Kunst- und Sakralgütern befassten Behörden und Einrichtungen sein muss.

Im Hinblick auf die enormen Wertkonzentrationen in den Museen und Kirchen fassten die Fachleute zusammen, dass Täter meist gezielt operieren und mit hoher krimineller Energie zu Werke gehen. Kunstdiebstähle können somit nicht regional begrenzt bearbeitet werden und vorhandene Informations- und Kommunikationswege müssen konsequenter ausgebaut und genutzt werden, um Straftaten in diesem Bereich schneller aufklären und weiter zurückdrängen zu können.

Ein wirksamer Schutz von Kunstgegenständen in Museen und Kirchen ist nur durch das Zusammenwirken von anerkannten mechanischen Sicherungen, fachmännisch projektierten und installierten elektronischen Gefahrenmeldeanlagen für Überfall und Einbruch sowie geeigneten personell-organisatorischen Maßnahmen möglich.

Ein einheitliches Schema zur Sicherung von Museen lässt sich nicht aufstellen. Deshalb empfiehlt die Polizei eindringlich eine individuelle Beratung durch das zuständige Landeskriminalamt. Dabei werden Schwachstellenanalysen erarbeitet und Sicherungsvorschläge sowie verhaltensorientierte Hinweise unterbreitet. Das sächsische Landkriminalamt hat seit 1993 über 400 derartige Beratungen in Museen, Ausstellungen sowie Kirchen und kirchlichen Einrichtungen durchgeführt.

Die seit Anfang der 90er Jahre bestehende enge Zusammenarbeit mit dem sächsischen Landeskriminalamt, die damit verbundene Beratertätigkeit im Bereich der Sicherheitstechnik und die gemeinsam erarbeiteten Sicherheitskonzepte sind eine ausschlaggebende Voraussetzung dafür, dass es bisher im Bereich der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) zu keinem spektakulären Kunstdiebstahl seit der Wende gekommen ist, resümierte der Technische Di-rektor der SKD Michael John im Rahmen seines Erfahrungsberichtes.

Fakten aus Sachsen

Museen/Ausstellungen

In den letzten 2 Jahren registrierte die sächsische Polizei 202 Straftaten, die im Zusammenhang mit der Tatörtlichkeit Museum/Ausstellung stehen. Es wurden 48 Tatverdächtige ermittelt. Der verursachte Schaden betrug rund 304.000 Euro. Neben 86 Personen waren in 116 Fällen Institutionen wie Museen, Stadtverwaltungen, Vereine bzw. Verbände geschädigt worden.

Den Schwerpunkt bildeten Diebstahlsdelikte mit insgesamt 139 Fällen. Mit über 40 Fällen waren die Städte Dresden und Leipzig sowie in je 11 Fällen Chemnitz und Crimmitschau am häufigsten betroffen. Bargeld (40 Fälle), Ausweise/BPA (25 Fälle) und EC-Karten (21 Fälle) waren das bevorzugte Diebesgut.

Lediglich in 6 Fällen wurden Kunstgegenstände entwendet bzw. beschädigt. Auch da handelt es sich um keine spektakulären Vorkommnisse.

Kirchen/kirchliche Einrichtungen/Friedhöfe

Im Zeitraum von 2002 bis 2004 wurden insgesamt 4.148 Straftaten im Zusammenhang mit Kirchen/kirchlichen Einrichtungen und Friedhöfen polizeilich bekannt. Der entstandene Schaden betrug nahezu 1 Million Euro. Im Bereich der Städte Leipzig und Dresden wurde die Mehrzahl der Straftaten verübt. Diebstahlshandlungen und Sachbeschädigungen mit je 47,5 Prozent aller Fälle bildeten den Schwerpunkt.

Bevorzugtes Diebesgut bei den insgesamt 1.970 Diebstählen in/aus Kirchen und kirchlichen Einrichtungen waren Bargeld und Geldbörsen, bei Diebstählen auf Friedhöfen Grabschmuck jeglicher Art. Sakrale Gegenstände, Figuren und Antiquitäten wurden in 48 Fällen entwendet.
Von den insgesamt 1.833 Sachbeschädigungen ereigneten sich rund drei Viertel im Bereich von Friedhöfen. Dabei wurden hauptsächlich Grabsteine durch Umstoßen beschädigt.

 


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