Berufsvoraussetzungen
Sie eignen sich, wenn Sie folgende Einstellungsvoraussetzungen erfüllen:

- jederzeitiges Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
- i.S. des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaates Sachsen
- Deutsche(r) i.S. des Artikels 116 Grundgesetz oder Angehörige(r) eines
- anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union
- Mindestgröße 165 cm
- charakterliche und körperliche Eignung
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- keine Vorstrafen
- gesundheitliche Eignung
- keine sichtbaren Tätowierungen, Piercings, Brandings und Mehndis
- Schwimmnachweis
- Umzugs- und Versetzungsbereitschaft
Zusätzlich:
für den mittleren Polizeivollzugsdienst:
- mindestens Realschulabschluss
- am Tag der Einstellung: das 17. Lebensjahr, aber noch nicht das 26. Lebensjahr vollendet hat
für den gehobenen Polizeivollzugsdienst:
- mindestens Hoch- bzw. Fachhochschulreife
- am Tag der Einstellung: das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Für Angehörige der Bundeswehr gibt es Ausnahmeregelungen.


