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Polizei Sachsen

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Berufsvoraussetzungen

Sie eignen sich, wenn Sie folgende Einstellungsvoraussetzungen erfüllen:

Beamte in blauer Uniform
  • jederzeitiges Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
  • i.S. des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaates Sachsen
  • Deutsche(r) i.S. des Artikels 116 Grundgesetz oder Angehörige(r) eines
  • anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union
  • Mindestgröße 165 cm
  • charakterliche und körperliche Eignung
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • keine Vorstrafen
  • gesundheitliche Eignung
  • keine sichtbaren Tätowierungen, Piercings, Brandings und Mehndis 
  • Schwimmnachweis
  • Umzugs- und Versetzungsbereitschaft

Zusätzlich:

für den mittleren Polizeivollzugsdienst:

  • mindestens Realschulabschluss
  • am Tag der Einstellung: das 17. Lebensjahr, aber noch nicht das 26. Lebensjahr vollendet hat

für den gehobenen Polizeivollzugsdienst:

  • mindestens Hoch- bzw. Fachhochschulreife
  • am Tag der Einstellung: das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet hat

Für Angehörige der Bundeswehr gibt es Ausnahmeregelungen.

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