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Präsenz- und Ermittlungsgruppe Innenstadt erteilte bislang zwölf Aufenthaltsverbote

Medieninformation: 292/2025
Verantwortlich: Thomas Geithner
Stand: 22.05.2025, 10:56 Uhr

Landeshauptstadt Dresden

Präsenz- und Ermittlungsgruppe Innenstadt erteilte bislang zwölf Aufenthaltsverbote

Seit Ende vergangenen Jahres nutzt die Präsenz- und Ermittlungsgruppe „Innenstadt“ ein neues Instrument, um der Kriminalitätsentwicklung in der Dresdner Innenstadt entgegenzuwirken. Neben den Komplexeinsätzen, einer Präsenzkomponente sowie dem Einsatz spezieller Ermittler sprachen die Beamten zwischenzeitlich mehrere Aufenthaltsverbote für den Bereich des Wiener Platzes aus.

Polizeipräsident Lutz Rodig (61): „Die Aufenthaltsverbote sind neben der neu eingerichteten Citywache an der Prager Straße ein weiterer Baustein im Kampf gegen die Straßenkriminalität. Zusätzlich zur Strafverfolgung dienen sie der Kriminalitätsvorbeugung, indem Mehrfachtäter der Zutritt zu Teilen der Innenstadt zeitlich begrenzt verwehrt wird.“

Die Aufenthaltsverbote richteten sich gegen Personen, die wiederholt in kurzen Abständen als Beschuldigte in Strafverfahren in Erscheinung getreten sind. Sie sind zeitlich auf drei Monate begrenzt. Örtlich stellen die Verbote auf den Bereich um den Wiener Platz ab, der mit seiner offenen Drogenanbieterszene gegenwärtig einen Kriminalitätsschwerpunkt für die Dresdner Polizei darstellt.

Lutz Rodig: „Bislang hat die Polizeidirektion Dresden gegen zwölf Männer im Alter von 19 bis 40 Jahren entsprechende Aufenthaltsverbote ausgesprochen. Bei ihnen handelt es sich um acht Tunesier, einen Afghanen, einen Syrer, einen Palästinenser sowie einen Türken.“

Sieben der Aufenthaltsverbote sind zwischenzeitlich abgelaufen, fünf bestehen aktuell noch. Mit den Verboten sollen die Betroffenen von einer Begehung oder Beteiligungen an Straftaten abgehalten werden. Bei einem Verstoß gegen die Verfügungen drohen unter anderem eine Gewahrsamsnahmen.

Lutz Rodig: „Derartige Konsequenzen hat es in der Vergangenheit bereits gegeben. So wurden vier junge Männer, die gegen das Verbot verstoßen hatten, von Polizisten vorübergehend in Polizeigewahrsam genommen.“ (ml)

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