PKS Jahrbuch 2016

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden die von der Polizei bearbeiteten rechtswidrigen (Straf-) Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche registriert. Die bekannt gewordenen Fälle werden nach dem Tatortprinzip erfasst, d. h. unabhängig von den bearbeitenden Dienststellen und vom Wohnort der Tatverdächtigen.
Quelle der kartografischen Darstellungen der Verwaltungsgrenzen