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Allgemeine Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Informationen durch die sächsische Polizei

Datenschutz innerhalb der Polizei Sachsen
(© Polizei Sachsen)

Datenschutz innerhalb der Polizei Sachsen
(© Polizei Sachsen)

Im Zusammenhang mit der polizeilichen Aufgabenerfüllung bei der Vorbeugung, Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie zur Gefahrabwehr ist es regelmäßig erforderlich, personenbezogene Daten von Betroffenen zu verarbeiten.

Mit der Richtlinie (EU) 2016/680 über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung hat die Europäische Union eine Vereinheitlichung der Regelungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Justiz- und die Polizeibehörden vorgenommen. Die geschaffenen Vorschriften der JI-RL sind durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Im Freistaat Sachsen erfolgte die Umsetzung mit dem Gesetz zur Neustrukturierung des Polizeirechts des Freistaates Sachsen vom 11. Mai 2019.

Daten sind personenbezogen, wenn die Informationen sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser Person sind, identifiziert werden kann (§ 2 Ziffer 2 SächsDSUG).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt insbesondere durch das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung, die Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich, die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung (§ 2 Ziffer 3 SächsDSUG).

In Umsetzung des § 92 Absatz 1 SächsPVDG in Verbindung mit § 11 SächsDSUG werden im Folgenden allgemeine Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der sächsischen Polizei bereitgestellt, welche personenbezogenen Daten die sächsische Polizei im Rahmen der Vorbeugung, Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie zur Ge-fahrenabwehr verarbeitet. Es wird zudem darüber informiert, auf welchen Rechtsgrundlagen basierend bzw. zu welchen Zwecken die Verarbeitung erfolgt. Weitergehend wird über die Rechte des/der einzelnen Betroffenen und darüber, welche Stelle zur Wahrung dieser Rechte Ansprechpartner ist, aufgeklärt.
 

1. Zwecke und Rechtsgrundlagen der polizeilichen Datenverarbeitung

Die polizeiliche Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage insbesondere folgender Rechtsgrundlagen grundsätzlich zweckgebunden:
 
  • Gesetz über die Aufgaben, Befugnisse, Datenverarbeitung und Organisation des Polizeivoll-zugsdienstes im Freistaat Sachsen (Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz – SächsPVDG) vom 11. Mai 2019
  • Sächsisches Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Sächsisches Datenschutz- Umsetzungsgesetz – SächsDSUG) vom 11. Mai 2019
  • Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652)
  • Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz - BKAG) vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1354; 2019 I S. 400)
  • Bundesdatenschutzgesetz vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626)


Zweck der polizeilichen Datenverarbeitung ist dabei insbesondere:
 

  • Ermittlungen zur Aufklärung von Sachverhalten, insbesondere von Straftaten, und die Feststellung von Verdächtigen zu unterstützen,
  • Hinweise zur Gefahrenabwehr, insbesondere zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten, zu geben,
  • die Identifizierung von Personen zu unterstützen,
  • Hinweise für das taktische Vorgehen und die Eigensicherung vorzuhalten und
  • Ablauf und Grundlagen polizeilichen Handelns zu dokumentieren und nachweisen zu können.


Sollen personenbezogene Daten betroffener Personen zu sonstigen Zwecken verarbeitet oder zu anderen Zwecken weiterverarbeitet werden, erfolgt auch das ausschließlich im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen.
 


2. Kategorien von verarbeiteten Daten, Umfang der Datenverarbeitung

Von der sächsischen Polizei werden auf den jeweiligen Zweck der Datenerhebung bezogen nachfolgende Kategorien personenbezogener Daten in Teilen oder vollständig verarbeitet. Entsprechend der Zweckbindung variieren Art und Umfang der zu verarbeitenden Daten.

Persönliche Identifikations- und Kontaktdaten:
 
  • Vor- und Familienname,
  • Geburtsname,
  • Geburtsdatum, -ort und -land
  • Gesetzliche Vertreter,
  • Anschrift,
  • E-Mail-Adresse,
  • telefonische Erreichbarkeit,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Geschlecht und
  • Kontaktdaten aus sozialen Netzwerken.


Begangene Rechtsverstöße:
 

  • Straftaten,
  • Ordnungswidrigkeiten,
  • Verkehrsunfälle und
  • Sonstige polizeilich relevante Sachverhalte der Gefahrenabwehr.


Besondere Kategorien personenbezogener Daten:
 

  • Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen,
  • genetische Daten (DNA),
  • biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person (Lichtbilder, Fin-gerabdrücke, Personenbeschreibungen),
  • Gesundheitsdaten und
  • Daten zur sexuellen Orientierung.


Diese werden im Einzelfall nur dann verarbeitet, wenn dies für ein konkretes Verfahren unbedingt erforderlich und gemäß gesetzlichen Bestimmungen erlaubt ist.

Gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen werden die personenbezogenen Daten entweder bei der betroffenen Person direkt oder bei anderen Stellen erhoben, wenn diese zur Mitteilung berechtigt oder verpflichtet sind. Zudem werden Informationen aus öffentlich zugängliche Quellen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen oder dem Internet) verarbeitet.
 


3. Form der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in systematisch geordneter Form als Dateien in Informationssystemen als Dateien in Datenbanken) und / oder in Akten, Karteien oder in Form von Übersichten.

Personenbezogenen Daten sind zwingend gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Dazu wurden und werden durch die sächsische Polizei umfangreiche technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandards zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des Datenschutzes entwickelt und weiterentwickelt und eingesetzt.
 

4. Voraussetzungen einer Datenübermittlung

Die Weitergabe bzw. Übermittlung von personenbezogenen Daten innerhalb der sächsischen Polizei oder Polizeibehörden anderer Bundesländer oder des Bundes sowie an andere Behörden erfolgt ausschließlich auf Grundlage konkreter gesetzlicher Bestimmungen oder mit Einwilligung der betroffenen Person.
 

5. Dauer der Aufbewahrung bzw. Speicherung von Daten

Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nur so lange aufbewahrt bzw. gespeichert, wie es zur polizeilichen Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die unterschiedliche Dauer der Aufbewahrung bzw. Speicherung oder Löschungsfristen richtet sich unter Berücksichtigung des Einzelfalls, Anlass und Zweck der Speicherung nach dem § 91 SächsPVDG.
 

6. Ansprechpartner bei der Polizei

Verantwortlicher für Datenverarbeitung der sächsischen Polizei:

Landeskriminalamt Sachsen
Neuländer Straße 60
01129 Dresden

Tel.: +49 351 855 0
Fax: +49 351 855 0044
Mail: lka@polizei.sachsen.de

 



Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter der Sächsischen Polizei
Neuländer Str. 60
01129 Dresden

Tel.: +49 351 855 3010
Fax: +49 351 855 0044
Mail: datenschutz@polizei.sachsen.de
 

7. Rechte als betroffene Person

Recht auf Auskunft

Jede betroffene Person kann Auskunft über ihre von der sächsischen Polizei verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Dem Betroffenen ist auf Antrag gemäß § 92 Abs. 2 SächsPVDG in Verbindung mit § 13 SächsDSUG Auskunft zu erteilen, ob und welche personenbezogene Daten zu seiner Person verarbeitet werden. Anträge sind durch alle sächsischen Polizeidienststellen entgegenzunehmen.

Recht auf Berichtigung

Sollten die zur betroffenen Person verarbeiteten Daten nicht (mehr) zutreffend sein, kann diese eine Berichtigung verlangen. Sofern die über sie verarbeiteten Daten unvollständig sind, kann die betroffene Person eine Vervollständigung verlangen.

Recht auf Löschung sowie der Einschränkung

Die betroffene Person kann die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern der Grund der Verarbeitung weggefallen ist. Die weitere Verarbeitung kann aber auch nur eingeschränkt werden, sofern die Richtigkeit der verarbeiteten personenbezogenen Daten strittig ist oder die personenbezogenen Daten für Beweiszwecke weiter aufbewahrt werden müssen.

Recht auf Anrufung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten

Wenn eine betroffene Person der Auffassung ist, dass die Sächsische Polizei ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist, kann sie bei der Sächsischen Daten-schutzbeauftragten Beschwerde einlegen.

Aufgrund der einschlägigen Rechtsvorschriften können die vorgenannten Betroffenenrechte Einschränkungen unterliegen. In einigen Fällen kann oder darf die sächsische Polizei deshalb dem Anliegen bzw. Antrag des Betroffenen gar nicht, nicht zum aktuellen Zeitpunkt oder nicht in vollem Umfang entsprechen. Sollte eine teilweise oder gänzliche Versagung eines Anliegens erfolgen, wird der betroffenen Person der Grund in dem jeweils möglichen und zulässigen Umfang mitgeteilt. In diesen Fällen wird der Betroffene auf seine Möglichkeit, den Sächsischen Datenschutzbeauftragten anzurufen oder gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen, hingewiesen.
 


8. Kontaktdaten der Sächsischen Datenschutzbeauftragten

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Devrientstraße 5
01067 Dresden

Telefon: + 49 351 85471-101
Telefax: + 49 351 85471-109
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

Zusätzlich wird auf die allgemeinen Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und 2 EU-Datenschutz-Grundverordnung über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten auf sachsen.de sowie im Sächsischen Staatsministerium des Innern unter der Web-Adresse https://www.smi.sachsen.de/datenschutz-informationspflichten.html hingewiesen.

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Staatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen

Hier finden Sie die Kontaktdaten der Staatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen.

The Saxon State Office of Criminal Investigation

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