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April 2020

Festnahme eines Serieneinbrechers

Medieninformation vom 3. April 2020

Rothenburg/O.L., Buschweg, Martin-Ulbricht-Straße und OT Dunkelhäuser
Horka, Görlitzer Straße und OT Biehain
Kunnersdorf, Niederdorf
Görlitz, Heilige-Grab-Straße
Juli 2019 - Dezember 2019

Republik Polen, Piensk
25.02.2020, 14:30 Uhr

Am Mittwoch lieferten in den Mittagsstunden polnische Beamte den nach intensiven Ermittlungen identifizierten Tatverdächtigen zu einer Serie von Einbrüchen im Landkreis Görlitz nach Deutschland aus. Kräfte der Soko Argus übernahmen den Mann und führten ihn dem Haftrichter vor. Dieser ordnete Untersuchungshaft an. Die Einlieferung des 33-jährigen Polen in eine Justizvollzugsanstalt folgte.

Umfangreiche Ermittlungen der Soko Argus in Verbindung mit einer erfolgreichen Spurenauswertung brachten die Kriminalisten auf die Spur des Täters. Die Beamten machten den Serieneinbrecher bekannt. Die Staatsanwaltschaft Görlitz erwirkte einen europäischen Haftbefehl. Ende Februar nahmen polnische Fahnder ihn schließlich in Piensk fest. „Seit der Festnahme des Tatverdächtigen ist im Raum Rothenburg spürbar Ruhe eingekehrt“, so Susanne Heise, Leiterin der Soko Argus, über den Erfolg der Einheit.

Dem Polen wiesen die Ermittler sieben Fälle von Einbrüchen im Raum Rothenburg, Horka, Kunnersdorf und Görlitz nach. Der Zeitraum der Taten erstreckte sich von Juli bis Dezember 2019. Ziel des Täters waren Wohnungen, Nebengebäude, Firmen und Vereinsräume. Zu seiner Beute zählten unter anderem Schmuck, Uhren, Kosmetika, Bekleidung, Werkzeuge sowie technische Geräte und Maschinen im Gesamtwert von mehreren tausend Euro. Auch der Diebstahl eines Kraftrades ging auf sein Konto.

Dem Festgenommenen werfen die Kriminalisten zudem mehrere Sachbeschädigungen an Fahrzeugen in Görlitz vor. Zur Tatausführung war der Dieb oft mit einem Motorrad der Marke Suzuki nach Deutschland eingereist. Die entstandenen Sachschäden betrugen mehrere hundert Euro.

Bei einer gemeinsamen Durchsuchung mit der polnischen Polizei beim Beschuldigten in Piensk, fanden die Beamten der Soko Argus zahlreiches mutmaßliches Diebesgut. Die Zuordnung und kriminaltechnische Untersuchung der sichergestellten Gegenstände dauert an. Darüber hinaus prüfen die Polizisten, ob noch weitere Taten auf das Konto des Festgenommen gehen.

Handtaschenräuber überführt - Täter in Haft

Medieninformation vom 2. April 2020

Görlitz, Obermarkt
05.11.2019, 06:30 Uhr

Görlitz, Augustastraße
09.03.2020, 01:30 Uhr

Einer der allerersten Fälle, den die neu gegründete Soko Argus im November 2019 übernommen hatte, ist nun aufgeklärt. Der mutmaßliche Handtaschenräuber vom Görlitzer Obermarkt sitzt in Haft.

Nach intensiven Ermittlungen, Spurenauswertungen und Fahndungsmaßnahmen ist es den Kriminalisten der Soko gelungen, einen polnischen Staatsangehörigen zu überführen und diesen schlussendlich in eine Justizvollzugsanstalt einzuliefern.

Dem 26-Jährigen wird ein schwerer Raub am 5. November 2019 in Görlitz am Obermarkt vorgeworfen. Er soll am besagten Dienstagmorgen eine 60-jährige Fußgängerin von hinten überfallen, ihr die Handtasche entrissen und sie dabei verletzt haben. Die Frau hielt die Tasche noch fest, musste den Angreifer, der mit einem Fahrrad kam, jedoch ziehen lassen. Der Räuber flüchtete in Richtung der Jägerkaserne. Die Polizei leitete umgehend eine Fahndung ein, sicherte Spuren und suchte Zeugen.

Noch am selben Tag fanden Beamte der Gemeinsamen Fahndungsgruppe Neiße Teile des Diebesgutes in einer Parkanlage in Zgorzelec und stellten diese sicher. Weiterführende umfangreiche Ermittlungen in Verbindung mit einer positiven Spurenauswertung führten schließlich zum Erfolg. Die Fahnder machten den Täter bekannt und erwirkten einen europäischen Haftbefehl. Dieser stand bereits zur Vollstreckung, als eine Streife des Görlitzer Polizeireviers den Gesuchten am Morgen des 9. März 2020 an der Augustastraße kontrollierte. Schnell stellte sich heraus, dass gegen den Polen ein Haftbefehl vorlag. Nun klickten die Handschellen.

In den Nachmittagsstunden erfolgte die Haftrichtervorführung. Diese erbrachte dem Beschuldigten die Untersuchungshaft und den Einzug in eine Justizvollzugsanstalt.