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Öffentliche Bekanntmachung zu div. Gegenständen (02.05.-13.06.24)

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Datum:                                     02.05.2024

Verwertung unanbringbarer Gegenstände gemäß § 983 BGB 

Öffentliche Bekanntmachung

In dem vorbezeichneten Verfahren werden bei der Polizeidirektion Leipzig folgende Gegenstände verwahrt, die an Eigentümer und Berechtigte zurückzugeben wären. Der Eigentümer oder sonstige Berechtigte konnten bisher nicht ermittelt werden:

Lfd. Nr. 1    
Werkzeug, Marke, Farbe: Dual-Drill, Akkubohrmaschine, rot schwarz
Individualnummer: 20115xxxx
Vorgangsnummer: 4622/24/148110

Lfd. Nr. 2   
Gegenstand, Marke, Farbe: Schlüsselbund
Vorgangsnummer: 10004/21/148210

Lfd. Nr. 3    
Gegenstand, Marke, Farbe: Schlüsselbund
Vorgangsnummer: 10004/21/148210

Lfd. Nr. 4    
Gegenstand, Marke, Farbe: Schlüsselbund
Vorgangsnummer: 10004/21/148210

Lfd. Nr. 5    
Gegenstand, Marke, Farbe: Schlüsselbund
Vorgangsnummer: 10004/21/148210

Lfd. Nr. 6    
Gegenstand, Marke, Farbe: Schlüsselbund
Vorgangsnummer: 10004/21/148210

Lfd. Nr. 7    
Technik, Marke, Farbe: Honeywell, Touchscreen
Individualnummer: 130C16500001xxxx
Vorgangsnummer: 105/23/148229

Lfd. Nr. 8    
Technik, Marke, Farbe: Honeywell, Touchscreen
Individualnummer: 130C16500001xxxx
Vorgangsnummer: 105/23/148229

Empfangsberechtigte Personen werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte an den Gegenständen innerhalb von sechs Wochen, gerechnet ab dem Tag des Aushangs dieser Bekanntmachung bei der

Polizeidirektion Leipzig
Zentrale Asservatenstelle

E-Mail: zast.izd.pd-l@polizei.sachsen.de

unter Angabe der genannten Vorgangsnummer geltend zu machen. Verstreicht diese Frist ohne Anmeldung, werden die Gegenstände nach Maßgabe der §§ 979 – 981 BGB verwertet.


1 Dual-Drill
2 Schlüssel
3 Schlüssel
4 Schlüssel
5 Schlüssel
6 Schlüssel
7 Honeywell
8 Honeywell

Marginalspalte

Betreuungsbereich

Der Betreuungsbereich der Polizeidirektion umfasst die

  • Stadt Leipzig

und die Landkreise

  • Nordsachsen und
  • Leipziger Land.

Leiter

PP Demmler

Polizeipräsident
René Demmler