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Organisierte Kriminalität

Kampf gegen die Organisierte Kriminalität
(© Polizei Sachsen)

Organisierte Kriminalität (OK) ist eine Herausforderung für die ganze Gesellschaft und nicht nur für den Staat. Zu den Kriminalitätsbereichen, in denen Organisiertes Verbrechen vor allem festzustellen sein wird,zählen:

 

  • Rauschgifthandel und –schmuggel
  • Waffenhandel und -schmuggel
  • Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben
  • Fälschungskriminalität
  • Eigentumskriminalität
  • Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben
  • Gewaltkriminalität
  • Schleusungskriminalität
  • Umweltkriminalität
  • Steuer- und Zollstraftaten
  • sonstige Kriminalitätsbereiche

Organisierte Kriminalität ist in Deutschland definiert als:

Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig
 

          a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,

          b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder

          c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.

Wesentlich dabei ist, dass in OK-Fällen mindestens eine der Alternativen a) bis c) vorliegen muss. Die Täter orientieren sich dabei häufig am Markt der Abnehmer ihrer kriminellen Produkte.