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Polizei sucht unbekannten Tatverdächtigen nach Betrug

Medieninformation: 224/2025
Verantwortlich: Rebecca Leede
Stand: 13.06.2025, 09:24 Uhr

Ort: Leipzig (Schleußig), Könneritzstraße 52
Zeit: 01.09.2024, gegen 10:35 Uhr

 

Am 1. September 2024, gegen 10:35 Uhr, beobachteten zwei Männer in einer Filiale der Sparkasse, wie ein 88-Jähriger Bargeld an einem Automaten mit seiner EC- Karte abhob. Anschließend stahlen sie ihm diese unbemerkt. Wenige Minuten später nutzten die beiden Täter die Karte in derselben Sparkassenfiliale, um Bargeld über 1.000 Euro abzuheben. Das Polizeirevier Leipzig-Südwest ermittelt in diesem Fall wegen Diebstahls und Computerbetrugs.

Die Tatverdächtigen konnten bislang wie folgt beschrieben werden:

Person 1:

* normale Gestalt
* scheinbares Alter: 25-35 Jahre
* kurz rasierte dunkle Haare
* dunkler Vollbart
* Muttermal auf der Wange
* Kleidung: hellblaues Hemd, Jeanshose, weiße Sneaker, dunkles Basecap

Person 2:

* scheinbares Alter: 25-35 Jahre
* kurz rasierte dunkle Haare
* Kleidung: schwarzes Poloshirt, Jeanshose, weiße Sneaker, dunkles Basecap

Trotz umfangreicher Ermittlungen konnten bisher keine weiteren Erkenntnisse zu den unbekannten Tatverdächtigen gewonnen werden. Die Leipziger Polizei wendet sich nunmehr aufgrund eines richterlichen Beschlusses zur Suche nach ihnen an die Öffentlichkeit.

Wer erkennt die Unbekannten auf den Bildern? Wer weiß, wo sie sich regelmäßig aufhalten? Zeuginnen und Zeugen, die Hinweise zum Sachverhalt oder den unbekannten Tatverdächtigen geben können, werden gebeten, sich bei dem Polizeirevier Leipzig-Südwest, Ratzelstraße 222 in 04207 Leipzig, Tel. (0341) 9460-0, zu melden.

Sie finden Abbildungen der Tatverdächtigen unter dem folgenden Link:

https://www.polizei.sachsen.de/de/114174.htm


Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit weisen wir auf Folgendes hin:

Die Veröffentlichung der Abbildungen erfolgt auf den Internetseiten der Strafverfolgungsbehörden und in der regionalen Presse im Großraum Leipzig.

Die Übernahme der Abbildungen in Online-Publikationen, z.B. Auftritte in sozialen Netzwerken, Online-Ausgaben, E-Paper, Mediatheken oder sonstige Internetangebote, wird gestattet durch Verlinkung auf die Internetseiten der Strafverfolgungsbehörden.


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