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Verkehrsunfalldienst (VUD)

  • Unfälle mit getöteten oder schwer verletzten Menschen
  • Massenunfälle
  • Gefahrgutunfälle
  • Unfälle mit hohem Sachschaden
  • Unfälle mit kompliziertem Hergang

Der Verkehrsunfalldienst dient der

  • Hilfeleistung für die Unfallbeteiligten, z.B. Erstbetreuung von Unfallopfern, Verständigung von Angehörigen, Hilfe bei der Fahrzeugbergung
  • Sicherstellung zivilrechtlicher Ansprüche Unfallbeteiligter, wie z.B. Personalienaustausch, Sicherung von Beweisen (Spuren, Zeugenfeststellung)
  • Abwehr von Gefahren, wie Sicherung der Unfallstelle
  • schnellen Beräumung des Unfallortes und Freigabe des Verkehrs
  • Ahndung festgestellter Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Die Beamten des Verkehrsunfalldienstes pflegen die enge Zusammenarbeit mit

  • Staatsanwaltschaft und Bußgeldstellen
  • Sachverständigen und Gutachtern
  • Untersuchungsanstalten
  • Fahrerlaubnisbehörden und Zulassungsstellen.

Unfall zwischen Bus und Straßenbahn in Chemnitz / Foto: PD C-E


Schulbusunfall im Winter 2003/2004 mit mehreren verletzten Kindern / Foto: PD C-E