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Parkscheine an Motorrädern

Es gibt für das Anbringen eines Parkscheins »am oder im Fahrzeug« (§ 13 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung, StVO) grundsätzlich keine Ausnahme für Motorradfahrer, trotz der vorhandenen Anbringungsprobleme.
Es gibt für das Anbringen eines Parkscheins »am oder im Fahrzeug« (§ 13 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung, StVO) grundsätzlich keine Ausnahme für Motorradfahrer, trotz der vorhandenen Anbringungsprobleme.

 

Am einfachsten ist es daher, einen gültigen Parkschein mittels Klebeband an Scheinwerfer oder Verkleidung anzubringen. Falls vorhanden sollte man aber unbedingt den Kontrollabschnitt als Beweismittel aufbewahren (Parkscheinklau). Eine kleine Plastetüte, mit Gummi am Lenker befestigt, ist auch möglich.

Sofern es sich um eine per Parkflächenmarkierung auf Pkw-Größe ausgewiesene Parklücke handelt, gibt es keinen »Platzsparbonus«. Das heißt, jedes innerhalb einer Parkscheinzone abgestellte Motorrad benötigt einen eigenen Parkschein.


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