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Informationen zur Prävention des sexuellen Missbrauchs

Sexueller Missbrauch
(© ProPK)

Ein 12-jähriges Mädchen wurde am 7. Juni 2017 entführt und konnte dank ihrer sehr cleveren Reaktion die Polizei schnell auf die Spur des Entführers bringen.
Straftaten dieser Art, in denen Kinder plötzlich und ohne Vorankündigung entführt werden, können leider nicht verhindert werden.

Opfer haben häufig kaum Möglichkeiten, sich zu wehren. Hier gilt der Grundsatz: Alle Mittel, um auf sich aufmerksam zu machen, sind erlaubt – Schreien, Treten, Beißen, Kratzen. Allerdings, es braucht natürlich Menschen im Umfeld, die es wahrnehmen, darauf reagieren und im Zweifel die Polizei rufen. Deshalb ein Aufruf an dieser Stelle an jeden:

Nehmen Sie Ihre Umwelt aufmerksam wahr und reagieren Sie!   


1. Informieren Sie umgehend die Polizei!

Beim Absetzen des Notrufes sind eine möglichst genaue Beschreibung der Person, der Situation sowie gegebenenfalls des Fahrzeuges hilfreich.

Je nach Sachverhalt wird Sie die Polizei über mögliche eingeleitete Schutzmaßnahmen informieren.

Sollte das Opfer selbst die Möglichkeit haben, einen Notruf abzusetzen, so sollte auch dieser direkt an die Polizei gehen. Denn durch einen Anruf bei den Eltern gehen wichtige Informationen verloren, zudem ist eine Handyortung nur durch die Polizei möglich.


2. Treffen Sie als Eltern Vorsorge!

Eltern sollten mit ihrem Kind - je nach Entwicklungsstand und individuellen Gegebenheiten - Verhaltensregeln für den Schulweg und die Freizeit, die dem Schutz des Kindes dienen, absprechen.

Zum Beispiel:

  • Welchen Schulweg soll das Kind täglich benutzen? (Der kürzeste ist nicht immer der sicherste Weg.)
  • Welche bekannten Personen dürfen das Kind ohne vorherige Absprache von der Schule abholen bzw. bei wem darf es mitfahren? (Alle anderen Menschen sind davon ausgeschlossen!)
  • Wie kann das Kind die Eltern im Notfall, wenn es eine Frage oder ein Problem hat, erreichen?
  • An wen kann sich das Kind bei Vorkommnissen auf dem Schulweg noch wenden? Gibt es beispielsweise auf dem Schulweg Einzelhandelsgeschäfte, Arztpraxen, Behörden oder persönliche Bekannte?
  • Wie soll sich das Kind verhalten, wenn es von einem Erwachsenen angesprochen wird und dieser um Hilfe oder eine Auskunft bittet?
  • Gibt es in der Nachbarschaft Kinder, mit denen das Kind gemeinsam zur Schule gehen kann?

So tragisch und bedauerlich diese Ereignisse auch sind, so ist der sexuelle Missbrauch durch fremde Täter vergleichsweise selten. Dieser Tätergruppe sind in erster Linie exhibitionistische und ähnliche Handlungen zuzurechnen. Nur in sehr seltenen Fällen werden Kinder von unbekannten Personen überfallen und schwer missbraucht oder gar getötet. Deshalb sollten sich alle Erwachsenen bewusst machen, dass nicht jeder Unbekannte, der ein Kind unterwegs anspricht, es entführen und sexuell missbrauchen will.

In Leipzig war es leider der Fall.
In der Folge werden sich sicherlich viele Menschen fragen, ob man diese Taten verhindern kann.

Manchmal wird zu Rollenspielen geraten. Damit sind Situationen gemeint, in denen Kinder im Klassenraum oder auch im Freien von Personen angesprochen werden, diese sich den Kindern nähern oder die Kinder z. B. aus dem Auto heraus ansprechen. Die Aufgabe der Kinder ist dann, sich entsprechend zu verhalten. Davon rät das Landeskriminalamt aus folgenden Gründen ab:

  • In den sog. Rollenspielen werden zum einen nur einzelne mögliche Vorgehensweisen von fremden Tätern nachgestellt. Diese bilden bei Weitem nicht die Vielfalt der Täterstrategien ab und schon gar nicht die der Täter aus dem sozialen Nahraum.
  • Die Erwartung, die Kinder können anhand solcher Rollenspiele das Vorgehensmuster der Täter verallgemeinern und auf jede andere Situation übertragen, ist unrealistisch.
  • Diese Art von Rollenspielen unterstellt, dass Kinder im Ernstfall tatsächlich eine realistische Chance haben, sich des Täters zu erwehren. Körperlich ist der Erwachsene dem einzelnen Kind jedoch fast immer überlegen. Auch psychologisch ist der Erwachsene dem Kind weit voraus.
  • In Kindergruppen bzw. Schulklassen muss vor dem Hintergrund der Dunkelziffer davon ausgegangen werden, dass in der Gruppe ein Kind (unbekannterweise) akut von sexuellem Missbrauch betroffen ist. Für diese Kinder sind die realitätsnahen Rollenspiele als unzumutbare Grenzverletzung zu werten.
  • Die Rollenspiele bergen die Gefahr, einzelne Kinder zu verunsichern und zu verängstigen.

Im Weiteren werden auf der Suche nach schnellen und effektiven Lösungen häufig Selbstbehauptungs- bzw.-verteidigungskurse in Betracht gezogen oder empfohlen. Hierbei gibt das Landeskriminalamt Folgendes zu bedenken:

Viele Kurse versprechen Sicherheit und Abwehr gegenüber dem fremden Täter. Häufig wird der Eindruck vermittelt, dass Kinder den erwachsenen Angreifer in die Flucht schlagen können, wenn sie gut genug geschult sind. Natürlich gibt es professionell durchgeführte Kurse. Doch kein noch so guter Kurs kann Kinder oder Jugendliche hundertprozentig schützen. Ein Kind ist einem Erwachsenen körperlich fast immer unterlegen. Und die Reaktion des Täters auf die Gegenwehr eines (vermeintlich) schwächeren Kindes ist kaum vorherzusehen. Deshalb noch einmal die Empfehlung: Gegenwehr sollte dazu eingesetzt werden, andere auf die Situation aufmerksam zu machen und so Hilfe zu erhalten. Das geht auch ohne Kurse.

 

 


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Ansprechpartner

Ansprechpartner in den Polizeidirektionen zu diesem Präventionsthema finden Sie hier:

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