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Sächsische Polizei leistet ihren Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise

Polizeibeamte in Sachsen
(© Polizei Sachsen)

Die sächsische Polizei ist gut vorbereitet, um ihren Anteil zur Bewältigung der Corona-Krise im Freistaat Sachsen zu leisten. Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar: »Die Menschen im Freistaat Sachsen können sich darauf verlassen, dass die sächsische Polizei ihnen auch in Zeiten von Corona als Freund und Helfer zur Seite steht.«
Beitrag aus dem Archiv (2020)

 


sächsische Polizeibeamte
(© Polizei Sachsen)


Landespolizeipräsident: »Menschen im Freistaat Sachsen können sich auf die Polizei verlassen«

Die sächsische Polizei ist gut vorbereitet, um ihren Anteil zur Bewältigung der Corona-Krise im Freistaat Sachsen zu leisten. Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar hat zum Vollzug der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Verbot von Veranstaltungen entsprechende Hinweise an die Dienststellen der sächsischen Polizei erlassen.

Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar: »Die Menschen im Freistaat Sachsen können sich darauf verlassen, dass die sächsische Polizei ihnen auch in Zeiten von Corona als Freund und Helfer zur Seite steht. Wir sind jederzeit einsatzbereit – rund um die Uhr und im gesamten Freistaat. Auch wenn es zu krankheitsbedingten Ausfällen kommt, haben wir dafür Sorge getragen, dass die Einsatz- und Leistungsfähigkeit der sächsischen Polizei sichergestellt ist.«

Die polizeiliche Kontrolltätigkeit im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise trägt wesentlich zur Wirksamkeit des Infektionsschutzes und zur Aufrechterhaltung eines geordneten Zusammenlebens bei.

Erforderliche polizeiliche Maßnahmen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern werden grundsätzlich im vertrauensvollen Dialog geführt. Die Beamtinnen und Beamten werden entsprechend sensibel und verständnisvoll vorgehen. Bei Feststellungen von Verstößen gegen die Allgemeinverfügung werden zunächst polizeiliche Maßnahmen angedroht, es sei denn, es handelt sich um Straftaten. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, werden die Polizeibeamtinnen und -beamten erforderliche Schritte ergreifen. Die Anwendung von unmittelbarem Zwang zur Durchsetzung der Allgemeinverfügung ist dabei das letzte geeignete Mittel, wird dann aber auch entschlossen angewandt.

Für alle Fragen rund um den Umgang mit dem Corona-Virus hat die Sächsische Staatsregierung unter www.coronavirus.sachsen.de ein zentrales Informationsportal und mehrere Bürgertelefone eingerichtet. Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, sich dort über neue Regeln, Tipps, Maßnahmen und Verfügungen der Sächsischen Staatsregierung zu informieren.

Ein wichtiger Hinweis: Die sächsische Polizei bittet dringend, die Notrufnummer 110 für Notfälle freizuhalten, in denen ein schnelles Handeln der Polizei erforderlich ist. In allen anderen Fällen können sich die Bürgerinnen und Bürger an ihre örtliche Polizeidienststelle wenden. Deren Erreichbarkeiten sind auf www.polizei.sachsen.de zu finden, ebenso die Möglichkeit der Anzeigenerstattung über die Onlinewache der sächsischen Polizei. In allen Notfällen ist immer die Notrufnummer 110 anzurufen. Die sächsische Polizei wird auch auf ihren Social-Media-Kanälen Facebook, Twitter und Instagram über die polizeiliche Lage im Freistaat Sachsen informieren.
 

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