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Schutzhundausbildung

Ausbildung zum Diensthund
Ausbildung zum Diensthund
(© Polizei Sachsen)

Die Ausbildung zum Schutzhund erfolgt in Grundaus- bildungslehrgängen. Sie vereinen die Ausbildungsabschnitte Fährtenarbeit, Gehorsam und Schutzdienst.

Der Hund lernt auf  Kommandos seines Diensthunde- führers gehorsam  zu reagieren. Die Leinenführigkeit, die Freifolge in verschiedenen Gangarten und das gehorsame Überwinden von Hindernissen werden ebenso trainiert, wie das unbefangene Bewegen in einer Personengruppe oder die Gleichgültigkeit bei Abgabe eines Schusses.

Der Hund lernt zudem flüchtende Straftäter aufzustöbern, zu verfolgen und festzuhalten. Angriffe auf seinen Diensthundeführer wird er nach Lehrgangsabschluss wirkungsvoll abwehren können. Außerdem erfolgt die Ausbildung des Hundes in der Fährtensuche.

  • Primäres Ausbildungsziel ist ein berechenbarer Diensthund, der zuverlässig arbeitet und dabei kontrollierbar in der Hand seines Diensthundeführers steht. So muss der Hund bei Schutzdienstaufgaben ein ausreichendes Maß an Härte, Nervenstärke und Belastbarkeit vorweisen.
  • Erst nach einer Abschlussüberprüfung durch berufene Leistungsrichter des Dienst- hundewesens werden die Hunde für ihren Dienst in einer der dreizehn Hundestaffeln der sächsischen Polizei zugelassen.

Auch wenn sich die Ausbildungsinhalte mit denen der gemeinnützigen Hundesportverbände ähneln, so gibt es doch einige Unterschiede, insbesondere in der Fährtenarbeit. Diese resultieren aus der Tatsache, dass in der  Ausbildung und in der Prüfung weniger der sportliche als vielmehr der polizeipraktische Aspekt Berücksichtigung findet.

Zur Erhaltung und Steigerung des erreichten Ausbildungszustandes und der Einsatzfähigkeit werden Diensthunde innerhalb von zwei Jahre in praxisorientierten Lehrgängen fortgebildet.