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Corona bestimmt Silvester

Wunderkerze brennt
(© Pexels)

Silvester 2020: Keine Partys und keine Rauchschwaden in der Luft von Böllern und Raketen. Aufgrund der Corona-Pandemie wird auch Silvester dieses Jahr etwas anders aussehen als erhofft. Was Sie zum Thema Feuerwerk wissen sollten.
Beitrag aus dem Archiv (2020)

 


Wunderkerze
Wunderkerzen sind auch dieses Jahr erlaubt.
(© Pexels)

Silvester 2020: Keine Partys und keine Rauchschwaden in der Luft von Böllern und Raketen. Aufgrund der Corona-Pandemie wird auch Silvester dieses Jahr etwas anders aussehen als erhofft. Was Sie zum Thema Feuerwerk wissen sollten.

 

Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie F2 ist deutschlandweit verboten, das sagt der Corona-Beschluss der Bundesregierung vom 13. Dezember dieses Jahres. Das »Überlassen« pyrotechnischer Gegenstände dieser Kategorie – dazu zählt jede Weitergabe an Privatpersonen – ist 2020 nicht erlaubt. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In die Kategorie F2 fallen beispielsweise die beliebten Batteriefeuerwerke, Raketen oder auch Knaller. Kleinere pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1, wie Tischfeuerwerke, Wunderkerzen oder Kleinstfontänen können auch in diesem Jahr gekauft und abgebrannt werden.

 

Regionale Unterschiede bei Böllerverboten

Das Abbrennen von Feuerwerk zu Silvester ist grundsätzlich landesweit nicht verboten. Es wird aber dringend davon abgeraten! Landkreise und kreisfreie Städte können dennoch eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die das Abbrennen verbietet.

So gilt zum Beispiel in Dresden und Chemnitz ein Böllerverbot auf öffentlichen und privaten Flächen. Das heißt, das Mitführen und Abbrennen von Pyrotechnik der Kategorie F2 oder höher ist verboten. Zusätzlich hat unter anderem auch die Stadt Leipzig eine Allgemeinverfügung erlassen, die es nicht gestattet, Feuerwerkskörper im Innenstadtbereich, dem Lindenauer Markt und dem Connewitzer Kreuz zu zünden.
 

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Landkreis oder Ihrer Stadt!

Hier können Sie die Allgemeinverfügungen der drei Städte nachlesen:


Menschenansammlungen untersagt

Am Silvester- und Neujahrstag gilt außerdem ein bundesweites An- und Versammlungsverbot. Die strengeren Kontaktbeschränkungen gelten an Silvester weiter: Private Treffen sind auf maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt zu beschränken. Kinder - bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres - sind davon ausgenommen. Mehr aktuelle Infos sowie Antworten auf unterschiedliche Fragen finden sie auf der offiziellen Corona-Seite des Freistaates Sachsen.

Was generell zu beachten ist

  • Verwenden Sie auch in der Kategorie F1 nur zweifelsfrei geprüfte und entsprechend gekennzeichnete Feuerwerkskörper (CE-Kennzeichnung)
  • Feuerwerk gehört nicht in Kinderhände!
  • Das Mindestalter für Gegenstände der »ungefährlichsten« Kategorie F1 beträgt 12 Jahre
  • Zünden Sie Pyrotechnik, die für die Verwendung im Freien bestimmt ist, nicht in geschlossenen Räumen oder in der Nähe von offenen Fenstern
  • Werfen Sie Feuerwerkskörper nie auf Personen, Tiere, Gebäude, Fahrzeuge oder brennbare Gegenstände

Grundsätzlich gilt: Finger weg von Böllern aus dem Ausland – sofern Herkunft und CE-Kennzeichnung nicht eindeutig sind – oder selbstgebastelten Knallern. Sie sind nicht nur illegal, im schlimmsten Fall endet das Zünden tödlich.


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