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Polizei kontrolliert Einhaltung der Corona-Bestimmungen in Grenzgebieten

Polizisten bei Kontrollen am Wochenende
(© Polizei Sachsen)

Seit dem 24. Januar gelten aufgrund hoher Corona-Infektionszahlen verschärfte Bestimmungen bei der Einreise aus Tschechien. Die Einhaltung wurde am Wochenende auch von Polizistinnen und Polizisten kontrolliert.
Beitrag aus dem Archiv (2021)

 


Seit dem 24. Januar gelten aufgrund hoher Corona-Infektionszahlen verschärfte Bestimmungen bei der Einreise aus Tschechien. Die Einhaltung wurde am Wochenende auch von Polizistinnen und Polizisten kontrolliert.

Polizisten bei der Kontrolle am Wochenende
Beamte bei der Kontrolle des Verkehrs am vergangenen Wochenende.
(© Polizei Sachsen)

Im Zuge der seit Sonntag geltenden veränderten Bestimmungen zu Einreisen aus der Tschechischen Republik haben Kolleginnen und Kollegen der Bereitschaftspolizei gemeinsam mit der Bundespolizei am vergangenen Wochenende die Einhaltung der Regelungen in Sachsen kontrolliert.

 

Die Einsatzkräfte aller beteiligter Polizeidirektionen stellten jedoch keine Verstöße gegen die neuen Bestimmungen fest. Es wurden lediglich vereinzelt Verstöße gegen die Corona-Schutz-Verordnung angezeigt, weil die entsprechenden Personen ihr Zuhause ohne triftigen Grund verlassen hatten oder mit mehreren Haushalten unterwegs waren. Zudem wiesen die Beamtinnen und Beamten mehrere Personen auf die geltenden Quarantänepflichten nach erfolgter Einreise hin und machten entsprechende Meldung an die zuständigen Gesundheitsämter. Die Kontrollen werden fortgesetzt.


Einreisende müssen negativen Corona-Schnelltest mitführen, Ausnahmen gelten für Berufspendler

Die Tschechische Republik war zuvor als Hochrisikogebiet eingestuft worden. Einreisende müssen nun einen negativen Corona-Schnelltest mitführen. Ausnahmen gelten für Berufspendler, die in Sachsen arbeiten und zunächst ohne Testung einreisen dürfen. Diese müssen jedoch den Arbeitsvertrag vorzeigen können. Daneben sind sie verpflichtet, sich mindestens zweimal wöchentlich auf eine Corona-Infektion testen zu lassen.

 

Die erste dieser Testungen hat direkt nach der Einreise und zwingend vor der Arbeitsaufnahme zu erfolgen. Ergebnisse von Antigen-Schnelltests aus Tschechien werden in Sachsen anerkannt. Außerdem müssen Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, in vielen Fällen eine elektronische Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de ausfüllen.

Die Testregelung für polnische Grenzpendler bleibt wie gehabt – hier genügt ein negativer Schnelltest pro Woche, da Polen kein Hochinzidenzland ist. (Stand: 25. Januar 2021)


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