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ZDF Magazin Royale – Vorwurf gegen Polizeidirektion Leipzig bezüglich der Nichtverfolgung einer Strafanzeige mit Hasskommentaren

Stand: 27. Mai 2022; 23 Uhr

Im ZDF Magazin Royale wurde am heutigen Abend über die nicht durchgeführte Strafverfolgung der Leipziger Polizei bei Hasskommentaren berichtet.
 

Zuvor war der Leipziger Polizei über Presseanfragen des Magazins im April und zuletzt am 19. Mai 2022 bekannt geworden, dass ein dem Magazin bekannter Anzeigeerstatter am 3. August 2021, 17:00 Uhr, im Polizeirevier Leipzig-Zentrum in der Ritterstraße Anzeige wegen sieben unterschiedlicher Anzeigenkommentare erstattet haben soll. Die Polizeidirektion Leipzig hatte daraufhin die polizeilichen IT-Erfassungssysteme geprüft sowie erste Befragungen im benannten Revier durchgeführt. Im Ergebnis ist zu konstatieren, dass Fakt ist, was nicht sein darf!
 

Eine am Anfang August 2021 aufgegebene Anzeige wegen sieben unterschiedlicher Hasskommentare war der Polizeidirektion Leipzig bis zur journalistischen Anfrage nicht bekannt. Aus diesem Grund wurden Ermittlungen wegen einer möglichen Strafvereitelung im Amt gemäß § 258a StGB, aktuell noch gegen Unbekannt, aufgenommen.
 

Aus Sicht der Polizeidirektionsleitung ist unbedingt Aufklärung zu leisten, da schon vor dem Hintergrund des Legalitätsprinzips eine klare Pflicht zur Anzeigenaufnahme besteht.

 

Polizeipräsident René Demmler dazu: „Auch wenn ich versichern kann, dass dies kein Standard der Polizeidirektion Leipzig ist, zeigt der Fall ein Defizit auf, welches einer Aufklärung bedarf. Wir stehen hier als Leipziger Polizei in der klaren Verantwortung. Nur so lassen sich Konsequenzen hinsichtlich eines guten Fehlermanagementprozesses ziehen. Klar ist auch, am Ende können sich hier strafrechtliche und disziplinarrechtliche Auswirkungen entfalten.“

 

Eine zweite wohl inhaltsgleiche Anzeige durch den selben Anzeigenerstatter ging schriftlich am 25. August 2021 beim Polizeirevier Oschatz ein und wurde ordnungsgemäß erfasst. Sie wurde zuständigkeitshalber an das Dezernat Staatsschutz der Polizeidirektion Leipzig übergeben. In der Folge gelangten die mit der Anzeige vorgelegten Hasskommentare zur Prüfung im Hinblick auf eine mögliche strafrechtliche Relevanz (Tatvorwürfe des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen Volksverhetzung und der Billigung von Straftaten) zur Staatsanwaltschaft Leipzig. Die Ermittlungen dauern an.


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