Onlinewache der Polizei Sachsen: Hinweis und häufige Fragen
Hinweis zur Erstattung einer Anzeige
Für dringende Fälle nutzen Sie bitte immer den Polizeinotruf 110!
Die Onlinewache und das Bürgerportal sind nicht für die Meldung von Notfällen vorgesehen! Für Anzeigen und Hinweise, die Sie über die Onlinewache oder über das Bürgerportal an die sächsische Polizei senden, kann keine sofortige Bearbeitung zugesichert werden.
Bitte beachten Sie, dass neben der Polizei auch andere Behörden für die Bearbeitung Ihres Anliegens zuständig sein können. Fragen zu den Themen:
- Parken
- Melde- und Passangelegenheiten
- Führungszeugnis
- Lärmschutz und
- Fundsachen
werden beispielsweise durch Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung bearbeitet. Im Interesse einer schnellen Bearbeitung wenden Sie sich damit direkt an diese Behörden. Weitergehende Hinweise finden Sie dazu auch unter dem Service-Portal des Freistaates Sachsen und der sächsischen Kommunen:
Übermittlung von Dokumenten/Bildern zur Anzeige:
Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich zur Anzeige insbesondere Fotos, eingescannte Belege oder Dokumente als elektronische Anlagen beizufügen. Diese Möglichkeit sollte insbesondere genutzt werden, um Nachweise (Kaufbelege, Quittungen oder Bilder von gestohlenen Gegenständen, beschädigten Sachen oder Screenshots) zur Verfügung der Polizei bereits mit der Anzeige zu übermitteln.
FAQ – Häufige Fragen zur Onlinewache
Kann die Onlinewache auch im Notfall genutzt werden?
Wie funktioniert die Onlinewache?
So können Sie eine Anzeige in der Onlinewache der Polizei Sachsen erstatten:
- Rufen Sie mit Ihrem Browser die Internetadresse www.polizei.sachsen.de auf.
- Klicken Sie auf »Onlinewache: Anzeige erstatten!«.
- Wo fand das Ereignis statt? Wählen Sie aus den Möglichkeiten aus. Wenn Sie »Anderes Bundesland« auswählen, werden Sie zur Übersicht der Onlinewachen der anderen Bundesländer weitergeleitet.
- Was möchten Sie anzeigen oder melden? Ihnen stehen die Möglichkeiten zur Auswahl: Diebstahl, Betrugsdelikte, Sachbeschädigung, Hass und Hetze im Netz und Andere Strafanzeige.
- Danach öffnet sich Ihr persönliches Formular. Zum Bearbeiten haben Sie 120 Minuten Zeit. Weitere Bedienungs-Hinweise werden direkt im Formular angezeigt.
Wie geht es mit meiner Meldung bei der Onlinewache weiter?
Welche Delikte können angezeigt werden?
- Diebstahl, Betrugsdelikte, Sachbeschädigung, Hass und Hetze im Netz und Andere Strafanzeige.
Selbstverständlich können Sie sich auch weiterhin an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle wenden.
Sachverhalte, die ein sofortiges polizeiliches Handeln erfordern, sollten nicht über die Onlinewache angezeigt werden! In diesen Fällen nutzen Sie den Notruf 110 oder wenden Sie sich bitte direkt an eine Polizeidienststelle.
Ich habe Fragen zu folgenden Themen: Parken; Melde- und Passangelegenheiten; Lärmschutz und Fundsachen!
Parken, Melde- und Passangelegenheiten, Lärmschutz und Fundsachen werden zum Beispiel durch Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung bearbeitet. Im Interesse einer schnellen Bearbeitung wenden Sie sich damit direkt an diese Behörden. Weitergehende Hinweise finden Sie dazu auch unter dem Service-Portal des Freistaates Sachsen und der sächsischen Kommunen:
Meine Angelegenheit hat sich in einem anderen Bundesland ereignet. Kann ich die Onlinewache der Polizei des Freistaates Sachsen dennoch nutzen?
Welche Vorteile hat die Onlinewache für mich?
Wie profitiert die Polizei Sachsen von der Onlinewache?
Kann die Onlinewache auch von mobilen Endgeräten genutzt werden?
Ist bei Anzeigen von Delikten, für die ein Strafantrag erforderlich ist, die Stellung des Strafantrags über die Onlinewache möglich?
Besteht die Möglichkeit einer Übermittlung von Dokumenten/Bildern zur Anzeige?
Die Möglichkeit wird erst nach der Datenerfassung für die Anzeige vor dem Versenden bereitgestellt.