Überfall auf Tankstelle in Bautzen
(© Polizei Sachsen)
Am Heiligabend, 24. Dezember 2022, kam es gegen 19:25 Uhr zu einem Überfall auf eine ARAL Tankstelle an der Löbauer Straße in Bautzen.
Ein Unbekannter begab sich am Heiligabend in den Verkaufsraum der ARAL Tankstelle und forderte die Mitarbeiterin zur Herausgabe von exakt 200 Euro auf.
Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, schlug der Täter mit einem Hammer mehrfach auf die Theke vor der Kasse. Der Räuber warf einen Beutel oder eine Mütze über den Tresen, in welchen die Geschädigte das geforderte Bargeld verstaute.
Anschließend flüchtete er aus dem Verkaufsraum und rannte in Richtung Johann-Sebastian-Bach-Straße.
Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, schlug der Täter mit einem Hammer mehrfach auf die Theke vor der Kasse. Der Räuber warf einen Beutel oder eine Mütze über den Tresen, in welchen die Geschädigte das geforderte Bargeld verstaute.
Anschließend flüchtete er aus dem Verkaufsraum und rannte in Richtung Johann-Sebastian-Bach-Straße.
VIDEO - Abbildung des unbekannten Tatverdächtigen
weitere Abbildungen und Beschreibung des unbekannten Tatverdächtigen
Beschreibung | |
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Geschlecht: | männlich |
Größe: | ca. 175 cm - 180 cm groß |
Körperbau: | kräftig |
Sprache/Dialekt: | tiefe, lallende / verwaschene Sprache |
Bes. Merkmale: | auffällige Gangart |
Bekleidung: |
|
Die Polizei bittet um Ihre Mithilfe:
- Wer kann Hinweise zur Identität der abgebildeten Person geben?
- Wer hat am 24. Dezember 2022 (Heiligabend) verdächtige Personen am oder in der Nähe des Tatortes gesehen oder kann Angaben zum Tatgeschehen machen?
- Wer kann Angaben zur Bekleidung des Mannes machen?
Für sachdienliche Hinweise, die zur Ermittlung und Überführung des bislang unbekannten Täters führen, hat die Polizeidirektion Görlitz einen Betrag von bis zu 2.500 Euro ausgelobt*.
Zeugen und Hinweisgeber werden gebeten, sich an die
Polizeidirektion Görlitz
Conrad-Schiedt-Straße 2 in 02826 Görlitz
Telefon: +49 (0) 3581 468-0
oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden.

(© Polizei Sachsen)
*Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt. Sollten mehrere Hinweise zur Täterermittlung beitragen, wird der ausgelobte Betrag unter den Hinweisgebern nach Maßgabe der Bedeutung des Hinweises aufgeteilt.