»Falscher Fuffziger?«
(© Pixabay)
Dabei entstand ein wirtschaftlicher Schaden von
38 040 € bei Banknoten und 3 945 € bei Münzen.
Banknoten sollten stets aufmerksam geprüft werden, denn für Falschgeld gibt es bekanntlich keinen Ersatz. Kontrollieren Sie Banknoten nach dem Prinzip „Fühlen-Sehen-Kippen" und verlassen Sie sich nicht nur auf das Prüfen eines Sicherheitsmerkmales. Konzentrieren Sie sich ganz bewusst auf bestimmte Merkmale, die Sie sich vorher eingeprägt haben.
Das sind z. B. :
- Fühlbare erhabene Teile bestimmter Schriftzüge oder erhabene Linien im Radbereich bestimmter Banknoten.
- Wasserzeichen lassen sich im unbedruckten Bereich in Durchsicht erkennen.
- Hologramm-Elemente verändern sich beim Kippen der Banknote.
- Prüfen der Perlglanzstreifen oder der Farbwechsel der Wertzahl oder die Sichtbarkeit der mythologischen Gestalt Europa beim Kippen der Noten
- Empfehlenswert ist es, bei der Prüfung einer verdächtigen Banknote eine zweifelsfrei echte Banknote zum Vergleich heranzuziehen, etwa eine Banknote, die von einem Geldausgabeautomaten ausgezahlt wurde.
Informationen zum Thema
Nutzen Sie die Online-Informationsangebote der Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank sowie der deutschen Polizei. Diese Seiten werden regelmäßig aktualisiert, die Sicherheitsmerkmale aller Banknoten sind dort umfassend erläutert und erklärt.
https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bargeld/falschgeld
http://www.ecb.europa.eu/euro/banknotes/security/html/index.de.html
http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/falschgeld.html
Sie haben einen „falschen Fuffziger" unbemerkt erhalten? Tipps Ihrer Polizei zum Umgang mit Falschgeld
• Geben Sie das Falschgeld keinesfalls an denjenigen zurück, von dem Sie es bekommen haben, beziehungsweise an andere Personen weiter. Sie setzen sich damit dem Risiko aus, wegen Falschgeldverbreitung bestraft zu werden.
• Übergeben Sie das Falschgeld der Polizei.
• Stecken Sie die Scheine in einen Briefumschlag oder in eine Papiertüte. Das Falschgeld sollte von so wenigen Personen wie möglich angefasst werden, damit die Fingerabdrücke des Täters nicht vernichtet werden.