Immer wieder hohe finanzielle Schäden durch Schockanrufer

(© LKA Sachsen)
Fast täglich liest man es in den Polizeimeldungen: Hoher Schaden durch Betrug mittels sogenanntem Schockanruf. Dabei werden meist ältere Menschen von falschen Polizeibeamten/Ärzten oder von angeblichen Verwandten angerufen. Dramatisch wird von einem Verkehrsunfall, einer Notsituation, einer schweren Erkrankung oder vom Tod einer nahestehenden Person berichtet, Ängste werden geschürt. Die Gesprächsführung der Täter ist geschickt und manipulativ. Sie lassen die Opfer gar nicht zum Nachdenken kommen. Ziel der Anrufe ist es, einen bestimmten Geldbetrag, Gold oder Schmuck von den Geschädigten zu erlangen.
Im vergangenen Jahr 2022 registrierte die sächsische Polizei 1.118 angezeigte Fälle des Phänoms „Schockanruf“, von denen 251 Fälle vollendet wurden. Es entstand ein Schaden von fast 2 Millionen Euro!
Tipps von der sächsischen Polizei:
- Besprechen Sie den Modus Operandi „Schockanrufe“ mit Ihren älteren Familienangehörigen! Erläutern Sie die Vorgehensweise der Betrüger und die Absicht, welche dahintersteckt.
- Fordern Sie Anrufer grundsätzlich dazu auf, seinen Namen selbst zu nennen. Lassen Sie sich nicht dazu nötigen, den Namen des Anrufers zu erraten.
- Wenn Sie den Anrufer trotz Namensnennung nicht zweifelsfrei erkennen, fragen Sie nach Dingen/Begebenheiten, die nur der echte Verwandte kennen kann.
- Bei bestehenden Zweifeln, rufen Sie den Verwandten unter der Ihnen bekannten Telefonnummer zurück.
- Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen am Telefon preis.
- Besprechen Sie verdächtige Anrufe mit einem engen Vertrauten persönlich.
- Bei verdächtigen Anrufen wenden Sie sich an die Polizei unter 110, bzw. wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle, um den Vorfall zur Anzeige zu bringen.
- Denken Sie daran: Die Polizei oder vergleichbare Amtspersonen werden Sie niemals telefonisch um die Aushändigung von Bargeldbeträgen oder Wertsachen bitten.
- Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an Personen, die Sie nicht kennen.
- Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung oder Ihr Haus.
Mehr Informationen zum Thema und noch mehr, finden Sie auf den Internetseiten der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK).