Öffentliche Bekanntmachung zur Eigentümerermittlung eines Fahrrads
Verwertung unanbringbarer Sachen gemäß § 983 BGB
Vorgangsnummer: 3417/22/158511
Datum: 5. Februar 2026
Öffentliche Bekanntmachung
In dem vorbezeichneten Verfahren wird beim Polizeirevier Zwickau folgender Gegenstand verwahrt, der gemäß § 983 BGB (Unanbringbare Sachen bei Behörden) an Eigentümer bzw. sonstige Berechtigte herauszugeben ist. Eigentümer oder sonstige Berechtige konnten bislang nicht erreicht / ermittelt werden:
Fahrrad in der Farbe schwarz-silber, Marke unbekannt
Empfangsberechtigte Personen werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte an dem Gegenstand innerhalb von sechs Wochen, gerechnet ab dem Tag des Aushangs dieser Bekanntmachung bei der
Polizeidirektion Zwickau
Polizeirevier Zwickau
Lessingstraße 17
08058 Zwickau
unter Angabe der genannten Vorgangsnummer geltend zu machen. Verstreicht diese Frist ohne Anmeldung, wird der Gegenstand nach Maßgabe der §§ 979 bis 981 BGB verwertet.