Öffentliche Bekanntmachung zur Eigentümerermittlung eines Fahrrads

Bekanntmachung Fahrrad schwarz-silber, Marke unbekannt

Verwertung unanbringbarer Sachen gemäß § 983 BGB

Vorgangsnummer: 3417/22/158511
Datum: 5. Februar 2026

 

Öffentliche Bekanntmachung

In dem vorbezeichneten Verfahren wird beim Polizeirevier Zwickau folgender Gegenstand verwahrt, der gemäß § 983 BGB (Unanbringbare Sachen bei Behörden) an Eigentümer bzw. sonstige Berechtigte herauszugeben ist. Eigentümer oder sonstige Berechtige konnten bislang nicht erreicht / ermittelt werden:

Fahrrad in der Farbe schwarz-silber, Marke unbekannt

Empfangsberechtigte Personen werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte an dem Gegenstand innerhalb von sechs Wochen, gerechnet ab dem Tag des Aushangs dieser Bekanntmachung bei der

Polizeidirektion Zwickau
Polizeirevier Zwickau
Lessingstraße 17
08058 Zwickau

unter Angabe der genannten Vorgangsnummer geltend zu machen. Verstreicht diese Frist ohne Anmeldung, wird der Gegenstand nach Maßgabe der §§ 979 bis 981 BGB verwertet.

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