Öffentliche Bekanntmachung zur Eigentümerermittlung eines Winkelschleifers

grüner Winkelschleifer BOSCH

Verwertung unanbringbarer Sachen gemäß § 983 BGB

Vorgangsnummer: 3469/21/158111
Datum: 5. November 2025

In dem vorbezeichneten Verfahren werden bei der Kriminalpolizeiinspektion der Polizeidirektion Zwickau folgende Gegenstände verwahrt, die gemäß § 983 BGB  (Unanbringbare Sachen bei Behörden) an Eigentümer bzw. sonstige Berechtigte herauszugeben sind. Eigentümer oder sonstige Berechtige konnten bislang nicht erreicht werden:

Winkelschleifer mit Akku (Marke: BOSCH)

Empfangsberechtigte Personen werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte an den Gegenständen innerhalb von sechs Wochen, gerechnet ab dem Tag des Aushangs dieser Bekanntmachung bei der

Polizeidirektion Zwickau
Kriminalpolizeiinspektion
Lessingstraße 17
08058 Zwickau

unter Angabe der genannten Vorgangsnummer geltend zu machen. Verstreicht diese Frist ohne Anmeldung, werden die Gegenstände nach Maßgabe der §§ 979 bis 981 BGB verwertet.

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