Öffentliche Bekanntmachung zur Eigentümerermittlung von Radarwarngeräten
Verwertung unanbringbarer Sachen gemäß § 983 BGB
Vorgangsnummer: 3583/26/158111
Datum: 9. Juli 2026
In dem vorbezeichneten Verfahren werden bei der Kriminalpolizeiinspektion der Polizeidirektion Zwickau folgende Gegenstände verwahrt, die gemäß § 983 BGB (Unanbringbare Sachen bei Behörden) an Eigentümer bzw. sonstige Berechtigte herauszugeben sind. Eigentümer oder sonstige Berechtige konnten bislang nicht erreicht werden:
7 x Radar-Warngeräte, originalverpackt, unbekannter Hersteller
Empfangsberechtigte Personen werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte an den Gegenständen innerhalb von sechs Wochen, gerechnet ab dem Tag des Aushangs dieser Bekanntmachung bei der
Polizeidirektion Zwickau
Kriminalpolizeiinspektion
Lessingstraße 17
08058 Zwickau
unter Angabe der genannten Vorgangsnummer geltend zu machen. Verstreicht diese Frist ohne Anmeldung, werden die Gegenstände nach Maßgabe der §§ 979 bis 981 BGB verwertet.