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Vermögensabschöpfung

Vermögen abschöpfen
(© pixabay)

Eine effektive Bekämpfung von grenzüberschreitenden Straftaten im Bereich der Terrorismusfinanzierung, der Organisierten Kriminalität und der Korruption sowie die Prävention dieser Phänomene setzt nicht nur voraus, dass die Täter ermittelt und einer Bestrafung zugeführt werden. Vielmehr ist es wichtig, dass die materiellen Vorteile aus der Tat abgeschöpft werden, um sie den Tätern zu entziehen und die Schäden, die Opfer erlitten haben, auszugleichen.

Seit Mai 1999 gibt es eine Gemeinsame Ermittlungsgruppe Vermögensabschöpfung (GEV) beim LKA Sachsen, deren Aufgabe neben der Abschöpfung rechtswidrig erlangter Vermögensvorteile in Ermittlungsvorgängen des LKA und der anderen beteiligten Behörden der landesweite Service für verfahrensbegleitende Vermögensabschöpfung ist. Dieser Ermittlungsgruppe gehören Mitarbeiter der Landespolizei, des Bundesgrenzschutzes, der Zoll- und Steuerfahndung sowie Vertreter der Staatsanwaltschaft und eine Rechtspflegerin an.