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Wirtschaftskriminalität

Wirtschaftskriminalität

Wirtschaftskriminalität umfasst Delikte, die im Rahmen tatsächlicher oder vorgetäuschter wirtschaftlicher Betätigung begangen wurden und die über die Schädigung Einzelner hinaus das Wirtschaftsleben beeinträchtigen oder die Allgemeinheit schädigen bzw. zu deren Aufklärung besondere kaufmännische Kenntnisse erforderlich sind.
Dazu sind mehr als 200 Bundesgesetze mit Strafvorschriften zu beherrschen, wobei der Schwerpunkt nicht im Strafgesetzbuch (StGB) mit Straftatbeständen wie Betrug, Untreue, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Bestechung u.a., sondern in den strafrechtlichen Nebengesetzen - z.B. dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), dem GmbH-Gesetz, dem Kreditwesengesetz (KWG) - liegt. Aber auch Computerkriminalität, der Missbrauch des Internets oder das unerlaubte Vervielfältigen von Software können Formen von Wirtschaftskriminalität sein.

Wirtschaftskriminalität stellt sich in Sachsen insbesondere als Veruntreuungs-, Insolvenz- und Betrugskriminalität dar. Charakteristisch für die Wirtschaftskriminalität sind die hohen Schadenssummen, die entstehen und volkswirtschaftliche Dimensionen annehmen.

Insbesondere schwere Wirtschaftsdelikte weisen Affinitäten zu Delikten der "Organisierten Kriminalität" auf. Darüber hinaus bestehen teilweise Verflechtungen mit den Deliktsbereichen der Umweltkriminalität und Korruption.

Für die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität mit länderübergreifenden oder internationalen Bezügen ist das LKA zuständig.

Ganz wichtig ist hier die Unterstützung durch die Kollegen des Dezernates Buchprüfung. Sie sind zum einen  Dienstleister für die sächsischen Polizeidirektionen und unterstützen zum anderen auch die Ermittlungen im LKA in den Bereichen Wirtschaftskriminalität, Organisierte Kriminalität, IT-Ermittlungen, Betäubungsmittelkriminalität, Staatsschutz.

Sie wirken mit bei Durchsuchungen/Sicherstellungen von Buchhaltungsunterlagen, insbesondere deren sach- und fachgerechte Erhebung. Sie beraten die kriminalpolizeilichen Sachbearbeiter in Wirtschaftsstrafverfahren zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen und Zusammenhängen. Dabei geht es neben betriebswirtschaftlichen Auswertungen auch zunehmend um Finanzanalysen, nach dem Motto: Folge der Spur des Geldes!