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Praktika bei der sächsischen Polizei

Sie möchten erleben, was die tägliche Arbeit von Polizistinnen und Polizisten ausmacht?
 

Fernab von Actionserien haben Sie die Chance, bei der Polizei Sachsen hinter die Kulissen zu schauen und den abwechslungsreichen Polizeiberuf näher kennen zu lernen. Nutzen Sie Schülerpraktikum, Berufsorientierungspraktikum oder Ferienpraktikum, um herauszufinden, wie facettenreich die Arbeit von Polizistinnen und Polizisten ist.

Einblicke in die Polizeiarbeit

Die Polizei Sachsen bietet derzeit drei Praktika, um einen Einblick in die Polizeiarbeit zu erhalten.

 

Berufsorientierungspraktikum

  • Für Interessierte, die keiner Schulpflicht unterliegen, volljährig aber nicht älter als 32 Jahre sind.
  • Dauer: 1 Woche

 

Schülerpraktikum

  • Das Schülerpraktikum ist das von der Schule festgelegte zweiwöchige Praktikum zur Berufsorientierung.
  • Dauer: 2 Wochen

 

Schulferienpraktikum

  • Das Schulferienpraktikum ist eine Praktikumsmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse während der sächsischen Ferienzeit.
  • Dauer: 1 Woche

 


Wie läuft das Praktikum ab?

Unsere Praktikantinnen und Praktikanten erwarten ereignisreiche und eindrucksvolle Tage in verschiedenen Polizeidienststellen der Polizei Sachsen. Wir vermitteln einen realistischen Einblick in den Polizeidienst mit seinen typischen Aufgaben. Praktikantinnen und Praktikanten gehen mit auf Streife, begleiten Verkehrsüberwachungsmaßnahmen, beobachten Verkehrsunfallaufnahmen und lernen kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit kennen.

Zudem bekommen sie einen Überblick zur Struktur und den Aufgaben der Polizei. Dabei erfahren sie Umfassendes über die Berufs- und Arbeitswelt von Polizeibeamtinnen und -beamten und lernen die verschiedenen Sachgebiete und Aufgabenbereiche kennen.

 

Inhalte können sein:

  • Begleiten von Bürgerpolizistinnen und -polizisten
  • Kennenlernen der Arbeit des Kriminaldienstes und der Kriminaltechnik
  • Begleiten bei Verkehrsunfallaufnahmen und -überwachungsmaßnahmen
  • Teilnahme an Präventionsveranstaltungen
  • Vorstellung des Führungs- und Lagezentrums (Notruf 110)
  • Vorstellung der Diensthundestaffel
  • Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung
  • Information über Einstellungsvoraussetzungen und Kennenlernen des Sporttests

Welche Voraussetzungen gibt es?

Schülerpraktikum und Schulferienpraktikum
  • Schüler der Klassenstufe acht bis elf einer Oberschule oder eines Gymnasiums

Berufsorientierungspraktikum

  • Interessierte, die mindestens 18 Jahre alt und nicht älter als 32 Jahre sind

zusätzlich für alle Praktika:

  • EU-Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit der Staaten Liechtenstein, Norwegen und Schweiz
  • Interesse am Polizeiberuf
  • Spaß am Umgang mit Menschen
  • keine Vorstrafen bzw. laufende strafrechtliche Ermittlungen
  • abgeschlossene Haftpflichtversicherung (beim Schülerpraktikum ggf. durch den Schulträger)

Für welche Zeiträume kann man sich bewerben?

Die Durchführung der Praktika obliegt den Polizeidirektionen. In Abhängigkeit der personellen Kapazitäten erfolgt die Planung der Praktika. Die Polizeidirektionen können dafür folgende Praktikumszeiträume zur Verfügung stellen. Eine Abweichung und Ausnahmen von aufgeführten Terminen ist nicht möglich.

 

Wir bitten zu beachten, dass eine Bewerbung erst mit Beginn des Registrierungszeitraumes möglich ist.

 

Schülerpraktikum 2022/23

Bewerbungen erfolgen ausschließlich über das Online-Praktikumsportal.

Achtung: coronabedingt kann es zu kurzfristigen Absagen von Praktika kommen.

 

Polizeidirektion Praktikumszeitraum Registrierungszeitraum

Chemnitz

23.01.23 - 03.02.23
19.06.23 - 30.06.23

01.07.22 - 30.09.22
01.10.22 - 31.12.22

Dresden

02.05.23 - 12.05.23
19.06.23 - 30.06.23

01.10.22 - 31.12.22 01.10.22 - 31.12.22

Görlitz

16.01.23 - 27.01.23
02.05.23 - 12.05.23

01.07.22 - 31.10.22
01.10.22 - 31.12.22

Leipzig

17.04.23 - 28.04.23
19.06.23 - 30.06.23

01.10.22 - 31.12.22
01.10.22 - 31.12.22

Zwickau

30.01.23 - 09.02.23
19.06.23 - 30.06.23

01.07.22 - 31.10.22
01.10.22 - 31.01.23

 

 

 

 






 

 

 

 

 

 

 

Schulferienpraktikum 2022/23

Bewerbungen erfolgen ausschließlich über das Online-Praktikumsportal.

Die Durchführung der Praktika steht unter dem Vorbehalt der weiteren Pandemie-Maßnahmen.

Polizeidirektion Praktikumszeitraum Registrierungs-zeitraum

Chemnitz

09.10. - 13.10.2023

01.04. - 30.06.2023

Dresden

09.10. - 13.10.2023

01.04. - 30.06.2023

Görlitz 09.10. - 13.10.2023 01.04. - 30.06.2023
Leipzig

09.10. - 13.10.2023

01.04. - 30.06.2023

Zwickau 09.10. - 13.10.2023 01.04. - 30.06.2023


Berufsorientierungspraktikum 2022/23

Bewerbungen erfolgen ausschließlich über das Online-Praktikumsportal.

Die Durchführung der Praktika stehen unter dem Vorbehalt der weiteren Pandemie-Maßnahmen.

Polizeidirektion Praktikumszeitraum Registrierungszeitraum
Chemnitz 27.03. - 31.03.2023 01.10. -  31.12.2022
Dresden 27.03. - 31.03.2023 01.10. - 31.12.2022
Görlitz 06.03. - 10.03.2023 01.10. - 31.12.2022
Leipzig 27.03. - 31.03.2023 01.10. - 31.12.2022
Zwickau 27.03. - 31.03.2023

01.10. - 31.12.2022


Wie kann man sich bewerben?

Das Bewerbungsverfahren für einen Praktikumsplatz erfolgt ausschließlich über unser Online-Praktikumsportal. Schriftliche Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

 

Grundsätzlich sollen sich Interessierte bei der am Wohnort zuständigen Polizeidirektion bewerben. Bei Bewerbungen für ein Praktikum in einer anderen Polizeidirektion müssen die An- und Abreise sowie ggf. Übernachtungsmöglichkeiten selbstständig organisiert werden.


Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Nach erfolgter Registrierung erhalten Sie alle weiteren Informationen und Unterlagen von uns. Grundlage für die Vergabe der Praktikumsplätze bilden das Motivationsschreiben und der computerbasierte Onlinetest.

Beachten Sie, dass die Praktikumsplätze erst nach Sichtung aller Bewerbungseingänge und nach Ablauf der Bewerbungsfrist zugesagt werden.


Wichtige Hinweise:

  • Schulferien- und Berufsorientierungspraktika sind freiwillige Veranstaltungen
  • ein Vergütungsanspruch besteht nicht
  • eine Haftpflichtversicherung muss vorliegen (bei Schülerpraktika ggf. durch den Schulträger)
  • arbeitsrechtliche Vorschriften für Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse finden keine Anwendung

Noch Fragen zum Praktikum?

Gern beantworten unsere Ansprechpartner der Polizeidirektionen Ihre Fragen.

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Hier finden Sie Infos zur Bewerbung bei der Polizei Sachsen: