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Rechtliche Grundlagen internationaler Kooperation

Wissenschaftszentrum Bonn

- Seminar der Internationalen DAAD-Akademie (iDA) in Bonn
Vom 4. bis zum 5. Februar 2019 nahm der Erasmus+-Hochschulkoordinator der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) am Seminar "Rechtliche Grundlagen internationaler Kooperation", ausgerichtet von der Internationalen DAAD-Akademie (iDA) am Wissenschaftszentrum (WsZ e.V.) - Gemeinnützige Studienstiftung des Deutschen Volkes - in Bonn teil.

Diese Veranstaltung beinhaltete vor dem Hintergrund unterschiedlichster internationaler Vertragswerke und -konstruktionen für wissenschaftliche Lehr- und Studien- sowie Graduierungskooperationen sowohl die Erläuterung rechtlicher Rahmenbedingungen und Standards, als auch die Behandlung aufgetretener Probleme und Schwierigkeiten in Bezug auf ihre rechtliche Ausgestaltung im Detail.

Neben den auch an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) so wichtigen inter-institutional agreements - IIA - (inter-institutionelle Vereinbarungen im Sinne einer EU-Hochschulkooperation - IIV) als maßgebliche Grundlage von Mittelplanung und -einsatz für Erasmus-Mobilitätsaktivitäten spielten allerdings auch andere hochschulvertragliche Rechtsakte, wie z. B. Letter of Intent (LoI), Memorandum of Understanding (MoU) sowie Affidavit eine Rolle. Entsprechend unserer mittlerweile gewonnenen Erfahrungen während der zurückliegenden annähernd drei Jahre als EU-geförderte Erasmus-Hoch-schule gilt einmal mehr die Aussage „Es muss nicht immer ein (mitunter sehr komplexes) IIA / IIV sein“, wenn zwei Hochschulen sich anschicken, miteinander eine wissenschaftliche Verbindung einzugehen. 

Die Vorbereitung zum Abschluss internationaler Vereinbarungen obliegt an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) dem Erasmus-Hochschulkoordinator. Aus der praktischen Arbeit lässt sich feststellen, dass Flexibilität und Aufgeschlossenheit auch bei der Entwicklung der Vertragsgrundlagen, „das Internationalisierungsgeschäft“ wesentlich erleichtern helfen. Bewusst offene, flexibel-geschickte Formulierungen dieser (nicht rechtsverbindlichen) Verträge, ermöglichen selbst auf Grundlage von LoI, MoU oder Affidavit den Einsatz von Erasmus-Mobilitätsmitteln, soweit diese nur für Fort- und Weiter-bildungsmaßnahmen (Outgoing, d. h. von der PolFH oder Incoming, also an die PolFH) und Praktika (Incoming) verwendet werden. Werden allerdings zusätzlich Erasmus-Mobilitätsmaßnahmen für Lehre (Incoming, Outgoing) oder Studium (Incoming) zwischen den Hochschulpartnern angestrebt, bedarf es als Kooperationsgrundlage programmkonform zwingend eines gültigen (rechtsverbindlichen) IIA / IIV.

Internationale Hochschulkooperation gibt es aber nicht nur bei der Erasmus-Mobilitätsförderung. So wurden des weiteren Vertragsvarianten für akademische Doppelabschlussprogramme besprochen: Die Bekanntesten sind „Double Degree“, „Joint Degree“ und „Fast Track“. Unter „Double Degree“ versteht man ein paralleles Studium an zwei Hochschulen mit zwei akademischen Graduierungen, während „Joint Degree“ ein gemeinsamer Studiengang zweier oder mehrerer Hochschulen ist, der, u. a. durch einen Pflichtaufenthalt im Ausland, zu einem gemeinsamen Abschluss führt. „Fast Track“, eine Art „akademische Überholspur“, erlaubt schließlich eine Promotion parallel zum Masterstudiengang, in der Regel nach dem zweiten Semester und ist auch in Kombination mit internationalen Studienabschlüssen in Deutschland möglich. Eine Sonderform auf diesem Gebiet stellt das bi-nationale Promotionsverfahren dar: Es wird als „Cotutelle de thèse“ (sprich: „kotytell də thɛs“), französisch für „Gemeinsame Disser-tationsbetreuung / Doppeldoktorat“ bezeichnet.  Dieses internationale Hochschulvertragsformat regelt die Anerkennung gemeinsamer, von zwei Universitäten in unterschiedlichen Ländern, auf Grundlage einer einzigen wissenschaftlichen Leistung verliehener (doppelter) Doktorgraduierungen.

Diese iDA-Fortbildung besuchten 15 Teilnehmer, davon ein knappes Drittel Juristen, unterschiedlichster deutscher Hochschulen, z. B. der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen oder der Johann-Wolfgang-von-Goethe-Universität zu Frankfurt am Main. Unter Leitung einer Referentin für internationales Recht der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg wurde der Veranstaltungsinhalt in Gruppendiskussionen und Workshops, durch die Arbeit an Vertragsentwürfen und den Entwurf sowie die Diskussion von Mustervorlagen, zum Teil auch in englischer und französischer Sprache, behandelt.