Vermisste Personen
Was tun, wenn Sie Ihr Kind oder eine Person aus dem Verwandten-/Bekanntenkreis als vermisst melden wollen?
- Informieren Sie unverzüglich die Polizei über den Notruf 110!
- Prüfen Sie bitte, ob sich die vermisste Person bei Verwandten/Bekannten aufhält.
- Erstatten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle!
Das müssen wir von Ihnen wissen …
- Zur Anzeigenerstattung bringen Sie bitte ein aktuelles Foto der/des Vermissten, eine Liste der möglichen Aufenthaltsorte und Erreichbarkeiten von Verwandten oder anderen Kontaktpersonen und einer Zusammenstellung der eventuell benötigten Medikamente mit!
- Gab es in der Vergangenheit bereits Vermisstenfälle, auch wenn Sie diese nicht der Polizei gemeldet haben?
- Wann, wo und von wem wurde die vermisste Person letztmalig gesehen?
- Wie war die vermisste Person gekleidet?
Wie geht es weiter?
- In der Polizeidienststelle wird Ihre Vermisstenanzeige aufgenommen. Danach wird über die Krankenhäuser der Region und die angrenzenden Polizeidirektionsbereiche geprüft, ob der/die Vermisste eventuell an einem Verkehrsunfall beteiligt war.
- Sollte diese Suchaktion zu keinem Erfolg führen, wird die vermisste Person bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben. Veröffentlichungen in den Medien setzen Ihr Einverständnis voraus.
- Sollte die als vermisst gemeldete Person selbstständig zurückkehren, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit! Wichtig ist für uns auch, wo genau sich die Person aufgehalten hat.