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Wildunfall

Wildunfälle können zur jeder beliebigen Tages- und Jahreszeit passieren und auch an Stellen, wo kein Warnschild „Wildwechsel“ steht. Deshalb – im Wald und an unübersichtlichen Wald- und Feldrändern – Fuß vom Gas!

Hätten Sie´s gewusst?

  • Mit 70 km/h fahren Sie 19,44 m/s und Ihr Anhalteweg auf trockener Straße ist ca. 44,65 m lang. Bei einer Entfernung des Wildes von ca. 25 Metern beträgt die Aufprallgeschwindigkeit immerhin noch 61,81 km/h.
  • Bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h und einer Kollision mit Wild vervielfacht sich das Aufprallgewicht deutlich. Ein Wildschwein wirkt dann z. B. wie ein Nashorn mit 3,5 Tonnen Gewicht.

So verhalten Sie sich angemessen ...

  • Wenn Wild gesichtet wird, an oder auf der Straße steht, abblenden, kontrolliert bremsen und hupen. Die Geschwindigkeit von Fahrzeugen kann durch das Wild nicht eingeschätzt werden. Grelles Scheinwerferlicht blendet die Tiere und macht sie orientierungslos.
  • Das Wild lebt oft gesellig, also immer mit Nachzüglern rechnen.
  • In Panik versetzte Tiere queren oft unvermittelt die Straße. Auch wenn kein Wild mehr zu sehen ist, nur langsam weiterfahren.
  • Sollte eine Kollision unvermeidbar sein, ist ein kontrollierter Aufprall besser als das unkontrollierte Ausweichen.
  • Vor einer Kollision Lenker festhalten, Notbremsung (Bremspedal bis Anschlag durchtreten) einleiten und ohne Ausweichlenkung geradeaus fahren.
  • Unfälle mit Personenschäden entstehen sehr oft durch riskante Ausweichmanöver mit einer Gefährdung des Gegenverkehrs und enden leider häufig am Baum.
  • Nach einem Wildunfall sollten Sie kontrolliert anhalten, die Unfallstelle sichern und bei Personenschäden Hilfsmaßnahmen einleiten.
  • Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, auf Nachfolgeverkehr achten, Warndreieck aufstellen.
  • Verunfalltes Wild möglichst nicht berühren, denn nicht alle angefahrenen Tiere sind sofort tot, auch wenn es manchmal so scheint.
  • Polizei oder Jäger/Jagdpächter verständigen.
  • Auch wenn nach einer Kollision mit Wild kein sichtbarer Schaden entstanden ist, sollte die Polizei trotzdem verständigt werden. Diese wird in der Regel den Jäger/Jagdpächter benachrichtigen um das angefahrene Wild aufzuspüren und von eventuellen Qualen zu befreien.